Im Internet häufen sich derzeit die Meldungen über Schüler, die aufgrund der Maskenpflicht kollabiert oder gar gestorben seien. Erst vor kurzem verbreitete sich im Netz die Nachricht von einem angeblich wegen der Maske kollabierten sechsjährigen Mädchen in Schweinfurt. Eine Leserin dieser Zeitung kommentierte nun unter einem Facebook-Beitrag, ein Kind sei auf der Hinfahrt zum Bad Neustädter Schulkomplex Realschule/Mittelschule am Montagmorgen im Bus ohnmächtig geworden. Das Kind sei mit einem Krankentransport abgeholt worden. Die Kinder der Leserin seien Augenzeugen gewesen und hätten ihr dies berichtet.
Leitstelle verweist auf den Datenschutz
Eine Anfrage der Redaktion bei der Integrierten Leitstelle Schweinfurt (ILS) ergibt, dass der Stelle kein derartiger Einsatz bekannt ist. "Es gab am Montagmorgen zwar Einsätze in Bad Neustadt. In keinem dieser Fälle lässt sich allerdings darauf schließen, dass ein Kind aufgrund einer Maske kollabierte", so stellvertretender Dienststellenleiter Klaus Wörner. Auf Nachfrage, ob es einen Einsatz im Zusammenhang mit einem Schulbus gegeben habe, verweist er auf den Datenschutz. Aufgrund dessen könne er generell zu Einsätzen keine detaillierte Auskunft geben.

Jörg Geier vom Landratsamt Rhön-Grabfeld berichtet von einem Fall am Montag, bei welchem der Fahrer eines Münnerstädter Busunternehmens auf dem Weg zum Bad Neustädter Schulberg einen Notarzt rief. "Der Grund war, dass der Busfahrer auf gesundheitliche Probleme einer Realschülerin aufmerksam wurde, die – natürlich mit Maske – im Bus saß. Die genauen Gründe für die gesundheitlichen Beschwerden sind uns nicht bekannt. Auf die Maskenpflicht führen wir diesen Fall aber nicht zurück, denn die Schülerin war schon am Freitag krank und ging deshalb früher von der Schule nach Hause", so Geier. Das Mädchen habe am Montag dennoch im Bus gesessen, offenbar immer noch nicht wieder ganz gesund. Dies sei dann wohl auch der Grund gewesen, weshalb ein Notarzt hinzugezogen werden musste.
Die Schulleitung der Werner-von-Siemens-Realschule war trotz mehrfacher Nachfrage dieser Redaktion aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu einer Stellungnahme zu dem Fall bereit.