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Bad Neustadt: Art der Beförsterung wieder wählbar

Bad Neustadt

Art der Beförsterung wieder wählbar

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    Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird sich weiterhin um kommunale Wälder kümmern – manchmal auch auf unkonventionelle Weise wie im Vorjahr bei einer Pflanzaktion in Unsleben.
    Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird sich weiterhin um kommunale Wälder kümmern – manchmal auch auf unkonventionelle Weise wie im Vorjahr bei einer Pflanzaktion in Unsleben. Foto: Eckhard Heise

    Es kam vor gut 15 Jahren gar nicht gut in den Rathäusern an, dass die Bayerische Staatsregierung den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) die Weisung gab, sich aus der Beförsterung der Kommunalwälder zurückzuziehen. Daraufhin haben Städte und Gemeinden begonnen, sich selbst um Personal für die Pflege ihrer Wälder zu kümmern. Nun kommt die Kehrtwende. Noch ist es nicht offiziell, aber der Rückkehr zur alten Verfahrensweise steht wohl nichts mehr im Wege, freut sich Hubert Türich, Abteilungsleiter am Bad Neustädter AELF.

    Nach dem letzten Weltkrieg kümmerten sich staatliche Förster kostenlos um die kommunalen Wälder in Bayern, schildert Türich. In den 1990er Jahren wurde dann ein Entgelt eingeführt und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, selbst die Bewirtschaftung in die Hand zu nehmen. Mit der Forstreform von 2005 entledigte sich der Freistaat weiterer Aufgaben und kündigte an, sich aus der Beförsterung komplett zurückzuziehen.

    Die Kommunen waren damit gezwungen, selbst eine Alternative zu finden. Viele Gemeinden wandten sich daraufhin Forstbetriebsgemeinschaften zu oder stellten eigenes Personal an. Nur Kommunen mit einem Gemeindewald von unter 200 Hektar waren von der Regelung ausgeschlossen und erhielten weiterhin personelle staatliche Unterstützung. Zunächst wurde eine Übergangszeit von zehn Jahren eingeräumt, dann eine Deadline für das Jahr 2020 gesetzt.

    Über ihre Interessenvertretungen nahmen Kommunen aber immer wieder Anstoß an der Vorgehensweise, was letztendlich auch zu einem Erfolg führte. Der Landtag beschloss eine Rückkehr zur früheren Verhältnissen und stellte den Kommunen die Art der Beförsterung frei. Allerdings können nur Kommunen staatliche Dienste im Anspruch nehmen, die nicht zwischenzeitlich die Zusammenarbeit aufgekündigt haben – etwa ein Drittel der Kommunen in Unterfranken habe sich bereits um Ersatz gesorgt, schätzt Türich.

    Außerdem müssen nun die Kommunen die Kosten für die Inanspruchnahme staatlicher Mitarbeiter zu 100 Prozent tragen. Dafür gibt es jedoch einen Mehrbelastungsausgleich. Im Endeffekt wird es für die meisten Kommunen teurer, in einigen Fällen verändert sich kaum etwas. Türich betont jedoch, dass für die Kommunen unter der genannten Bedingung volle Wahlfreiheit bestehe und die Zugangsmöglichkeit zu den Fördertöpfen für alle gleich sei.

    Am Personalstand des Amts wird sich voraussichtlich erst einmal nichts ändern. Lediglich durch das Thema Klimaschutz könnten sich Verstärkungen andeuten. Neue Stellen seien aber noch nicht geschaffen.

    Bei einer großangelegten Fällaktion mit zahlreichen Waldeigentümern stand in Strahlungen das Bad Neustädter Forstamt federführend zur Seite.
    Bei einer großangelegten Fällaktion mit zahlreichen Waldeigentümern stand in Strahlungen das Bad Neustädter Forstamt federführend zur Seite. Foto: Eckhard Heise
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