Mal schnell am Sonntag noch die vergessene Sahne einkaufen? Das wird künftig nicht mehr für alle Kundinnen und Kunden der 24/7-Supermarktkette Tante Enso möglich sein. Ab dem 1. Dezember geht die Tür der Enso-Läden nur noch für Kunden auf, die Teilhaber sind. Für diejenigen, die im Besitz einer Tante-Enso-Karte ohne Teilhaberschaft sind, bleibt die Tür an Werktagen nach 20 Uhr und vor 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zu.
Über die neuen Vorgaben für die aktuell fünf bayerischen Läden hat Tante Enso, die mit Filialen in Wollbach, Münnerstadt und Elfershausen auch in den Landkreisen Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen vertreten sind, kürzlich ihre Kundschaft per Mail informiert. In Hohenroth, Premich und Poppenlauer plant das Unternehmen derweil weitere Standorte in der Region.

Als Grund für den Schritt nennt Tante Enso "behördliche Beschwerden", weshalb der Anforderung durch das noch geltende Gesetz in Bayern nachgekommen wurde. Auf Anfrage dieser Redaktion heißt es von der Supermarktkette, dass dies von Behörden komme, die das Ladenöffnungszeitengesetz so, wie es jetzt ist, auch durchsetzen müssen.
Wie viele Teilhaber hat Tante Enso in der Region?
Wer bisher außerhalb der mit Personal besetzten Öffnungszeiten in die Filialen wollte, musste seine Tante-Enso-Karte an ein Lesegerät halten. Hier wird künftig auch anhand der Karte erfasst, ob es sich um einen Teilhaber handelt oder nicht. Die Automatiktür öffnet sich dann außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten nur für Teilhaberinnen und Teilhaber. Wer nur eine Tante-Enso-Karte hat, kann an Werktagen zwischen 6 und 20 Uhr auch außerhalb der Personal-Öffnungszeiten einkaufen.
In der gesamten Region Unterfranken (Wollbach, Münnerstadt und Elfershausen) hat Tante Enso nach eigenen Angaben mehr als 4200 Tante-Enso-Karteninhaber. Allerdings seien hier auch schon Menschen dabei, die später zum Teil in weiteren geplanten Standorten einkaufen werden, heißt es von der Supermarktkette. Von den 4200 Karteninhabern sind laut Enso rund 3000 Menschen der Region auch Teilhaber. Zu den ausschließlich personalbesetzten Öffnungszeiten, wofür keine Teilhaberschaft oder Tante-Enso-Karte nötig ist, liege die Zahl der Einkäufe bei circa 15 Prozent.
Sind die Tante-Enso-Läden jetzt noch wirtschaftlich zu betreiben?
"Wir haben bisher nicht vor, geplanten Standorten wegen der neuen Beschränkung abzusagen oder vorhandene zu schließen", Norbert Hegmann, Gründer und Geschäftsführer von Tante Enso. Allerdings werde man in den nächsten Monaten ein Auge auf die Wirtschaftlichkeit der bayerischen Filialen haben müssen, um dann eine Aussage treffen zu können. "Inwieweit unsere Standorte in Bayern nun gefährdet sind, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen oder an konkreten Zahlen ablesen."

Besonders in Wollbach konnte Tante Enso "kurzzeitig eine erhöhte Nachfrage nach Anteilen" verzeichnen, um Teilhaber zu werden. "Das ist für unsere Genossenschaft schön, aber nicht für die Menschen, die sich momentan einen Anteil für 100 Euro gerade nicht leisten können, und wegen Schichtarbeit auf ungewöhnliche Einkaufszeiten angewiesen sind", sagt Enso-Chef Hegmann. Und: "Der Sonntag ist für den Umsatz ein wichtiger Tag."
Diesen Umsatz machen Teilhaber von Tante Enso
"Unsere Teilhaber tragen zu über 80 Prozent unseres Umsatzes bei", erklärt Hegmann, der auch sagt, dass es Umsatzrückgänge geben wird, da das Unternehmen mit Tante Enso gerade außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten attraktiv sei. Der Enso-Chef hofft, dass sich ein Teil der ausgefallenen Umsätze am Sonntag auf Mehrumsatz an anderen Tagen verlagere und ein Teil der aktuellen Nicht-Teilhaber zum Teilhaber wird.

"Entsprechend gefährden diejenigen, die eine Sonntagsöffnung ohne Personal mit Verweis auf das Arbeitschutzrecht verhindern wollen, eben gerade die Arbeitsplätze dieser Menschen, die bei Tante Enso ausschließlich werktags in Teilzeit beschäftigt sind – wenn wir nämlich aus wirtschaftlichen Gründen ganz schließen müssen", wird Hegmann deutlich.
Wer regelt, wann Geschäfte öffnen dürfen?
Wann und wie lange Geschäfte öffnen dürfen, ist generell im Ladenschlussgesetz des Bundes geregelt, wenn die Bundesländer keine eigenen Regelungen haben. In Bayern gilt das Bundesgesetz – noch. Am 26. November hat der Ministerrat den Entwurf für ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetz gebilligt, welches das Bundesgesetz ersetzen soll. Über den Entwurf muss der Landtag noch entscheiden.
Nach dem Entwurf sollen künftig personallos betriebene digitale Kleinstsupermärkte grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen ohne Einsatz von Verkaufspersonal durchgehend öffnen dürfen. Die Verkaufsfläche ist hierbei jedoch auf bis zu 150 Quadratmeter beschränkt. Für Tante-Enso-Läden zu wenig. "Unsere barrierefreien Läden können keine Vollversorgung auf unter 150 Quadratmetern anbieten, sondern benötigen bis zu 400 Quadratmeter", erklärt Hegmann.
Tante Enso im Dialog mit der bayerischen Landesregierung
Hegmanns Unternehmen sei mit der bayerischen Landesregierung im Dialog. Man verstehe auch "das Dilemma durch das nicht weiter dehnbare Gesetz, so wie es jetzt ist". "Tante Enso bietet für viele Regionen ohne Nahversorgung als vollumfänglicher Anbieter einen sehr deutlichen Mehrwert", so Hegmann, wofür eben bis zu 400 Quadratmeter benötigt würden.

"Dennoch bieten sie [die Läden, Anm. d. Red.] arbeitsschutzrechtlich alles, was gefordert wird – es sind eben mittelgroße Smart-Stores außerhalb der personalbesetzten Öffnungszeiten und normale kleine Supermärkte werktags mit unterschiedlichen Zeitfenstern zwischen 8 und 18 Uhr", erklärt Hegmann. Jede Filiale legt hier eigene fest.
"Wir würden uns eine Gesetzeslage wünschen, die der gewollten Digitalisierung auf dem Land und dem Stärken von strukturschwachen Regionen ohne Vollversorgung auch Rechnung trägt", sagt Hegmann. Dazu gehöre seiner Meinung nach auch, "Smart-Store-Konzepte unter Einbeziehung aller Arbeitsschutzrechte, mit Barrierefreiheit und nicht zu verwechseln mit Kiosk-Angeboten unter 150 Quadratmetern in Betracht zu ziehen und dementsprechend gesetzlich dem modernen technischen Standard angepasst, zu verankern."