Am frühen Freitagmorgen hatte eine Verkehrsteilnehmerin einen Wildunfall mit einem kleineren Wildschwein. Das Wildschwein wurde bei dem Unfall verletzt und die Fahrerin zog das Tier zum Straßenrand. Erst nach vier Stunden meldete sie den Unfall bei der Polizei. Im Rahmen einer Nachschau konnte das Tier nicht mehr gefunden werden. Die Dame erwartet nun eine Anzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Hier ist klar geregelt, dass bei Unfällen mit Schalenwild, zudem auch Rehe gehören, oder Schwarzwild (Wildschwein) unverzüglich der Revierinhaber oder die nächste Polizeidienststelle zu verständigen ist. Dann ist gewährleistet, dass sich jemand um das Tier kümmert.
Mellrichstadt