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BAD NEUSTADT: Beischlaf im Schlaf erschlichen

BAD NEUSTADT

Beischlaf im Schlaf erschlichen

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    Mit einem ungewöhnlichen Fall hatte sich das Schöffengericht am Amtsgericht zu beschäftigen. Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen lautete der Vorwurf, der gegen einen 24-jährigen Kraftfahrer aus der Region erhoben wurde.

    Danach soll er dreimal den Umstand ausgenutzt haben, dass sich eine Gleichaltrige, mit der er kurze Zeit befreundet war, die dann aber deutlich machte, dass sie keinen näheren Kontakt wünsche, schlafen gelegt hatte. In den fraglichen Fällen vollzog er vor drei Jahren bei zwei Gelegenheiten und vor knapp zwei Jahren noch einmal den Beischlaf (mit Kondom), den er vor Gericht nicht abstritt. Die Anklage ging davon aus, dass die junge Frau dabei geschlafen hat, somit widerstandsunfähig war und ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen konnte. Diesen Punkt sah der Angeklagte anders, daher stand seine Klärung im Zentrum der Gerichtsverhandlung.

    Aus Handy- und Chat-Gesprächen, die ausgewertet wurden, ließ sich ableiten, dass der junge Mann durchaus davon ausgegangen war, dass die in schwierigem sozialen Umfeld lebende Frau schlief. Auch vor Gericht gab er an, dass es zwar einige einvernehmliche Anzeichen gegeben habe, es aber auch hätte sein können, dass sie wirklich schlief. Damit war juristisch von einem bedingten Vorsatz auszugehen.

    Täter zeigt sich selbst an

    Dafür dass dem Angeklagten klar war, dass die Frau schlief, sprach auch, dass er sie nach dem Geschlechtsverkehr wieder anzog – bei einer wachen Person gäbe das keinen Sinn – , bevor er die Wohnung verließ. Das rechtsmedizinische Institut war in seinem Gutachten ebenfalls zur Überzeugung gelangt, dass die drei Vorfälle nicht ins Bewusstsein der Geschädigten gedrungen waren.

    Sie hatte nach dem dritten Mal per SMS darauf gedrungen, dass ihr der Mann erkläre, was vorgefallen sei, und mit Anzeige gedroht. Daraufhin hatte sich der heute 24-Jährige aus Angst selbst angezeigt.

    Aufgrund der Gesamtumstände ging der Staatsanwalt von einem minderschweren Fall aus, sah die Anklage-Punkte aber bestätigt und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne, dazu eine Geldauflage von 1500 Euro. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, er meldete erhebliche Zweifel am schlafenden Zustand der jungen Frau an. Das Schöffengericht schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, reduzierte die Geldauflage aber auf 1000 Euro. Erschwerend gewertet wurde die Wiederholungstat nach einem Jahr, da sie von nicht vorhandenem Unrechtsbewusstsein zeugte. Aufgrund der guten sozialen Gegebenheiten des Angeklagten, der bisher straffrei war, wurde darauf verzichtet, ihm einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen.

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