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Bad Neustadt: Corona-Hotspot: Landkreis Rhön-Grabfeld erlässt Beschränkungen

Bad Neustadt

Corona-Hotspot: Landkreis Rhön-Grabfeld erlässt Beschränkungen

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    Auf der Corona-Seite des Robert-Koch-Instituts ist der Landkreis Rhön-Grabfeld rot markiert, als einer von vier Hotspots in Deutschland. Das Landratsamt reagierte am Samstag mit strengeren Beschränkungen.
    Auf der Corona-Seite des Robert-Koch-Instituts ist der Landkreis Rhön-Grabfeld rot markiert, als einer von vier Hotspots in Deutschland. Das Landratsamt reagierte am Samstag mit strengeren Beschränkungen. Foto: Screenshot Gerhard Fischer

    Ab Sonntag, 27. September, um Mitternacht, 0 Uhr, gelten für den Landkreis Rhön-Grabfeld strengere Corona-Richtlinien, nachdem am Samstag der kritische Inzidenz-Wert von 50 überschritten worden war. Unter anderem sind im öffentlichen Raum nur noch Gruppen mit maximal fünf Personen zulässig. Private Feiern in geschlossenen Räumen sind mit maximal 25 Gästen möglich, wie das Landratsamt Rhön-Grabfeld in einer Allgemeinverfügung bestimmt. Die Regeln gelten vorerst bis zum Samstag, 3. Oktober.

    Bestuhlung in Gastronomiebetrieben ist zu reduzieren

    In Gastronomiebetrieben ist die Bestuhlung entsprechend der maximalen Gruppengröße zu reduzieren. Private Veranstaltungen im Freien sind demnach bis maximal 50 Personen zulässig. Für sämtliche Veranstaltungen gelten die aktuell üblichen Hygienevorschriften. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

    Hohe Strafen drohen bei Nichtbefolgung

    Der Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist auf eine Person je Bewohner bzw. Patient pro Tag beschränkt. Die Allgemeinverfügung ist sofort gültig. Verstöße gegen diese stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann, heißt es weiter in der Presseinformation vom Samstagnachmittag, 15 Uhr.

    Darin werden auch die aktuellen Infektionszahlen mitgeteilt. 49 bestätigte Corona-Infektionen sind gemeldet (davon drei in stationärer, nicht-intensivmedizinischer Behandlung) Damit sind bislang insgesamt 272 Fälle bestätigt.

    Für alle Schulen im Landkreis gilt ab Montag Mundschutzpflicht, also auch während des Unterrichtes. Damit müssen nun auch Grundschulkinder Masken tragen, die bisher von der Maskenpflicht ausgenommen waren. Für einzelne Klassen gelten jedoch Quarantäne-Maßnahmen oder Distanzunterricht, nachdem es in verschiedenen Einrichtungen zu Corona-Befunden kam. Die Betroffenen werden nach Absprache mit dem Gesundheitsamt und nach Vorgaben des Rahmen-Hygieneplans durch die jeweiligen Schulen informiert, wie es aus dem Landratsamt weiter heißt.

    Wichtige Informationsseiten im Internet Offizielle Informationsseite des Freistaates Bayern
    www.coronavirus.bayern.de
    https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
    Homepage des Robert Koch Instituts:
    http://www.rki.de
    Hier finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard die landkreisbezogenen täglich aktualisierten Fallzahlen (inkl. Inzidenzwert).
    Aktuelle Informationen aus dem Landkreiswww.rhoen-grabfeld.de Quelle: Landratsamt Rhön-Grabfeld

    Allgemeinverfügung

    Maßnahmen für den Landkreis Rhön-Grabfeld aufgrund erhöhter Infektionszahlen

    (Überschreiten des Schwellenwertes am 26.09.2020)

    Schützen Sie sich vor Fehlinformationen! Öffentliche Informationsquellen zum Thema Corona finden Sie im Internet unter:

    Offizielle Informationsseite des Freistaates Bayern

    www.coronavirus.bayern.de

    https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/

    Homepage des Robert Koch Instituts: http://www.rki.de Hier finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard die landkreisbezogenen täglich aktualisierten Fallzahlen (inkl. Inzidenzwert).

    Aktuelle Informationen aus dem Landkreis stehen unter www.rhoen-grabfeld.de bereit.

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