Sie war vor ihrer Einführung am 15. März umstritten und sie ist es auch danach noch – die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal. Waren es zum Stand Ende März 550 Ungeimpfte im Landkreis Rhön-Grabfeld, haben die Verantwortlichen aus dem Landratsamt in der vergangenen Woche aktuelle Zahlen vorgestellt.
Wie viele Personen sind dem Landkreis gemeldet worden?
Demnach sind dem Landkreis insgesamt 625 Personen der verschiedenen Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich gemeldet worden, die nicht den nötigen Corona-Impfschutz besitzen. Sie setzen sich zusammen aus 135 Personen (durch das Meldeportal) und 490 Personen (per Post und E-Mail).

Sie alle haben, so Landrat Thomas Habermann, ein Schreiben vom Landkreis erhalten, in dem sie auf die gesetzliche Situation hingewiesen worden sind, dass sie sich noch immer impfen lassen oder ein Beratungsangebot annehmen können. Bei den angeschriebenen Einrichtungen handelt es sich um Altenheime, Tagespflege, Pflegedienste, Physio-Praxen, das MVZ und der Rhön-Klinikum Campus (420 Personen) und noch andere Einrichtungen.
Wie viele Rückmeldungen gab es bisher?
Von mindestens 134 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat das Landratsamt bislang eine Rückmeldung erhalten. Circa 20 Personen haben ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen. 35 Rückmeldungen werden noch von Ärzten kontrolliert, 19 fraglichen und unklaren Meldungen muss erneut nachgegangen werden. Auch Angaben von Personen, die inzwischen nicht mehr ihrem Beruf nachgehen, sich in Mutterschutz, Elternteilzeit oder Rente befinden, werden vom Gesundheitsamt berücksichtigt.
Wie verliefen die Beratungsgespräche?
Viele der bislang rund 20 Gespräche seien laut Dr. Helmut Klum, Leiter des Impfzentrums und der stellvertretenden Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Anne-Rose Denzel, frustrierend und ernüchternd gewesen.
"Da gab es keine echte Beratungsbereitschaft. Viele haben uns Heftchen mit zusammengesammelten Argumenten aus diversen Kanälen präsentiert", erinnert sie sich an einige Gespräche. Zunächst sei man noch beklatscht worden und jetzt werde man rausgekegelt, bekam Denzel zu hören. Genauso wie das Argument, dass sich Geimpfte und Geboosterte leichtsinniger verhalten würden, als Ungeimpfte.
Auffällig sei, dass es Nachahmungseffekte und Blockbildungen innerhalb von medizinischen Teams oder Abteilungen gegeben habe, wenn eine ungeimpfte Führungsperson aktiv und öffentlich seine Meinung kundtut. Es gab laut Anne-Rose Denzel aber auch gute Gespräche, angesprochene Dinge, "die auch ich als schwierig empfinde, wenn uns die Politik wenig Klarheit vorgibt".
Auch das Impfzentrum hat bereits Beratungsgespräche geführt. Während der Hotlinezeit gehen aktuell fünf bis acht Anfragen bezüglich eines Termins ein.
Konnten die Betroffenen von einer Corona-Impfung überzeugt werden?
"Nein", sagt Dr. Helmut Klum. "Umgedreht und überzeugt haben wir keinen. Viele wollten einfach nur den Beratungsschein", empfand er. Lediglich nach einem Gespräch hatte er kurzzeitig Hoffnung, die sich aber wenig später wieder zerschlug.
Wie geht es für gemeldete Personen nun weiter?
Bei den ersten Personen – die Schreiben wurden vom Landratsamt aus verwaltungstechnischen Gründen in Tranchen herausgeschickt – lief die Frist von vier Wochen ab, nach der sie sich spätestens zurückmelden müssen. Wer sich beraten lässt, der würde erneut ein Anschreiben mit einer Frist zur Rückmeldung bekommen, so Thomas Habermann. Wer sich nicht zurückmeldet und nicht für Beratung offen ist, der müsste eigentlich mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Eigentlich deshalb, weil für Rhön-Grabfelds Landrat bislang detaillierte Vollzugshinweise aus dem Ministerium beziehungsweise der Regierung fehlen. "Wir müssen alle Menschen gleich behandeln. Es kann nicht sein, dass ein bayerischer Landkreis Bußgelder verhängt und ein anderer nicht", pocht er auf ein einheitliches Vorgehen. In einer Dienstbesprechung mit anderen Landräten zuletzt sei man sich diesbezüglich einig gewesen, erklärt Habermann.
Wie hoch können die Bußgelder ausfallen?
Das Infektionsschutzgesetz sieht bei Ordnungswidrigkeiten gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein maximales Bußgeld von 2500 Euro vor. "Es obliegt den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, im konkreten Einzelfall eine angemessene Höhe festzulegen", erklärt eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage der Redaktion.
Teilnahmen an Impfberatungen, die finanzielle Situation beziehungsweise das Einkommen der Betroffenen sowie eine mögliche Gefährdung der regionalen Versorgungssicherheit bei Kündigungen sollten in die Überlegungen einbezogen werden, empfiehlt das Ministerium. "Der rein theoretische Bußgeldrahmen wird darüber hinaus in Bayern nicht vollständig ausgeschöpft; im Regelfall wird ein Bußgeld maximal 300 Euro betragen", heißt es weiter.
Die Landkreisverantwortlichen hoffen nun, dass neben den groben Empfehlungen des Ministeriums ein bayernweit einheitlicher und detaillierter "Bußgeldkatalog" aufgelegt wird, wie im jeweiligen Fall zu verfahren ist.