Hort oder Mittagsbetreuung – mit dieser Frage beschäftigte sich der Marktgemeinderat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr. Um es gleich vorwegzunehmen, eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen, einig ist man sich im Gremium aber darüber, dass die Ganztagsbetreuung der gut 50 Buben und Mädchen in unmittelbarer Nähe zur Grundschule im Ort stattfinden soll.
Ob in einem An- oder einem Verbindungsbau der beiden Schulgebäude, das soll ein Architekturbüro klären. Bürgermeisterin Cornelia Dahinten, die viel Informationsmaterial zusammengetragen hatte, das sie in der Sitzung erläuterte, kann sich vorstellen, dass die Hausaufgaben in Klassenzimmern erledigt werden und der Neubau vor allem als Speisesaal oder für die Freizeitgestaltung dient.
Auf eine Betreuung ganz verzichten kann die Gemeinde nicht, besteht doch ein Rechtsanspruch für die Ganztagesbetreuung, die stufenweise umgesetzt wird. Begonnen wird im Schuljahr 2026/27 mit der 1. Klasse. Insofern drängt die Zeit noch nicht allzu sehr. Im Laufe der ausführlichen Diskussion im Gemeinderat ging Cornelia Dahinten bis ins Detail auf die unterschiedlichen Betreuungsvarianten ein.
Für einen Hort stünde die Caritas Kita gGmbH Rhön-Grabfeld zur Verfügung
Weitreichender und damit wohl auch teurer wäre die Einrichtung eines Hortes, zu dessen Betrieb mindestens eine qualifizierte Fachkraft wie etwa eine staatlich anerkannte Erzieherin oder ein Erzieher sowie eine Hilfskraft notwendig wäre. Für einen Hort stünde die Caritas Kita gGmbH Rhön-Grabfeld als Trägerin zur Verfügung. Für die Übertragung der Trägerschaft müsste eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden.
Wenn sich der Gemeinderat für eine verlängerte Mittagsbetreuung entscheiden sollte, dann müsste der Markt die Betreuung entweder selbst in die Hand nehmen oder sich einen Träger suchen, der für die Finanzierung und in Zusammenarbeit mit der Schulleitung für die Organisation der Mittagsbetreuung zuständig ist. Das Betreuungspersonal müsste nicht die hohen Qualifizierungsvoraussetzungen wie im Hort nachweisen können. Unterschiede bestehen auch in der Zuständigkeit. Während der Hort unter der Aufsicht des Jugendamtes steht, ist das Schulamt bei der verlängerten Mittagsbetreuung zuständig.
Während die Förderung eines Hortes durch die öffentliche Hand etwas höher ausfällt als für die verlängerte Mittagsbetreuung, liegt die Bezuschussung des Betriebes nach dem Bayerischen Kinderbildung- und Betreuungsgesetz bei jeweils 60 Prozent. Über die Kosten, die auf die Eltern zukommen, konnte die Bürgermeisterin zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung brachte der Gemeinderat den Bauantrag zur Umnutzung eines Mehrzweckraums und den Anbau einer Fluchttreppe an der Grundschule auf den Weg. Die Kosten liegen bei rund 87.400 Euro.