Wichtigster Punkt auf der Tagesordnung der Gemeinde Trappstadt war die Überprüfung der Verordnung für Windkraftanlagen im Regionalplan Region Main Rhön (3). Der regionale Planungsverband hat den Kommunen des Landkreises Rhön-Grabfeld bei der Informationsveranstaltung am 11. Mai 2023 im Landratsamt Bad Neustadt die möglichen Suchgebiete für Windkraftanlagen im Regionalplan Main-Rhön (3) noch einmal erläutert. Bei den Suchräumen handelt es sich um vorläufig zusätzliche geeignete Flächen zur Windenergienutzung.
Südöstlich von Alsleben ist bereits das Vorranggebiet WK5 "Südlich Alsleben" für die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen im Regionalplan ausgewiesen. Die Marktgemeinde hätte hier nun die Möglichkeit, eine Modifizierung des Suchraums vorzunehmen, wobei dadurch die Gesamtfläche nicht verkleinert werden sollte.
Weitere Suchräume für potentiell geeignete Windenergiegebiete sind nordwestlich und südlich der Ortschaft Trappstadt sowie westlich, südlich und östlich der Ortschaft Alsleben. Der Gemeinderat wurde gebeten, darüber zu entscheiden, ob und wenn ja, welche zusätzlichen Bereiche für die Windkraftnutzung zur Aufnahme in den Regionalplan Main-Rhön beantragt werden sollen und ob eine Änderung am Vorranggebiet WK5 gewünscht ist. Der Gemeinderat war sich einig, dass schon so viel in die Freiflächen-Photovoltaik investiert wurde und man viel für die die erneuerbaren Energien getan habe. An Windkraftgebieten bestehe kein Interesse.
Feuerwehrauto muss umgebaut werden
Die Freiwillige Feuerwehr Alsleben erweiterte ihren Beschluss vom 22. Juni 2023. Damals wurde der Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrags im Wert von 25.000 Euro für den Kauf eines gebrauchten Mehrzweckfahrzeugs ermächtigt. Die Kosten für den Umbau wurden zunächst nicht berücksichtigt. Der Kommandant André Köhler hat jetzt eine Schätzung der geplanten Umbaukosten abgegeben. Einige haben bereits stattgefunden, die zugehörigen Rechnungen wurden bereits aus Fristgründen bezahlt. Die Gesamtkosten für das MZF würden sich auf etwa 33.300 Euro belaufen.
Immer wieder kommt bei den Haushaltsgenehmigungen die Auflage, die Einnahmen zur Hundesteuer zu erhöhen, obwohl sie haushaltstechnisch nebensächlich sind. In der Bürgermeisterbesprechung im vergangenen Juli wurde nun angeregt, die Hundesteuern in den einzelnen Gemeinden zu vereinheitlichen und künftig den Gebührensatz "erster Hund 35 Euro, zweiter Hund 40 Euro und jeder weitere Hund 50 Euro" festzulegen.
Nach Entfallen der Geheimhaltungsgründe wurde mitgeteilt, dass es einen Neubau einer Quellmessstelle an der Quelle Alsleben geben wird. Eine Grunddienstbarkeit wird eingetragen.