Bereits beim Aufbruch zum Rundgang durch die Bad Neustädter Polizeiinspektion wird deutlich, dass es Dienststellenleiter Jan Schubert mit seinen Energiespar-Ambitionen ernst meint. "Das Licht wird jetzt immer ausgeschaltet, sobald ein Raum nicht mehr genutzt wird", erklärt der junge Polizeioberrat und löscht seine Bürobeleuchtung. Ein Credo, das seine Kolleginnen und Kollegen offensichtlich bereits verinnerlicht haben: Ob Sozialraum oder Kellergeschoss mit Zellentrakt, ist kein Beamter und keine Beamtin zugegen, brennt auch kein Licht.
Schubert hat guten Grund, in seiner eigenen Dienststelle mit gutem Beispiel voranzugehen. Der 36-Jährige wurde vom unterfränkischen Polizeivizepräsidenten Robert Fuchs eigens damit betraut, eine 16-köpfige Arbeitsgruppe zu leiten, die mögliche Energie- und Ressourceneinsparung bei der unterfränkischen Polizei ermitteln soll. Dieser Redaktion erklärte er, wie es damit vorangeht.

Was sind die Hintergründe der Energiespar-Bestrebungen der unterfränkischen Polizei?
Die Initiative ist laut Schubert eine Reaktion auf den Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Frühjahr 2022. Das unterfränkische Polizeipräsidium habe sich daraufhin schon frühzeitig mit einer möglichen Mangellage in Sachen Energie und Gas beschäftigt. Es sollte geklärt werden: Was könnte passieren, wenn die Versorgung ausfällt und wie kann dies verhindert werden?
Die Polizei müsse im Ernstfall, zusammen mit den Landratsämtern als Katastrophenschutzbehörde, den Bevölkerungsschutz gewährleisten – im Falle der Polizei bedeutet das etwa das Verhindern von Straftaten und das Aufrechterhalten von Ordnung und Sicherheit. Oberste Prämisse sei es daher, auch im Krisenfall arbeits- und einsatzfähig zu bleiben.
Wie sehen die drei Stufen zur Energieeffizienz aus?
Dient die Initiative lediglich der Versorgungssicherung oder spielt auch Nachhaltigkeit eine Rolle? Beides steht im Fokus. Die Arbeitsgruppe hat die weitere Vorgehensweise in drei Stufen unterteilt:
- Stufe eins hat besonders die Versorgungssicherheit im kommenden Winter im Blick, weshalb dafür laut Schubert möglichst schnell sofort umsetzbare Lösungen erarbeitet wurden. Dabei geht es in erster Linie um Faktoren, wie das Stromsparen in der Dienststelle.
- In Stufe zwei sollen strategisch kleinere bauliche Investitionen und Anschaffungen getätigt werden, die mittelfristig mehr Ressourcen sparen, wie beispielsweise die Installation stromsparender Beleuchtung.
- Stufe drei soll in erster Linie der Nachhaltigkeit dienen. Hierfür soll auch mehr Geld in die Hand genommen werden, um vorhandene Strukturen zu ertüchtigen und längerfristig ressourcenschonender zu arbeiten. Mögliche Maßnahmen sind die Installation von Photovoltaik auf den Dienstgebäuden und die Umrüstung der Fahrzeugflotte hin zur E-Mobilität.
Welche konkreten Energiespar-Maßnahmen werden bereits umgesetzt?
Die für Stufe eins erarbeiteten Maßnahmen greifen bereits. Dabei handelt es sich um naheliegende Anweisungen, wie das Ausschalten von Stand-by-Geräten und nicht benötigter Beleuchtung. Die Hände sind zudem mit kaltem Wasser zu waschen und der Papierverbrauch wo es geht einzuschränken. Viele kleine Schritte, die sich hochgerechnet auf den unterfränkischen Polizeiverband mit seinen 2600 Mitgliedern im Energie- und Ressourcenverbrauch durchaus bemerkbar machen.
Diese Maßnahmen überschneiden sich größtenteils mit der am 1. September auf Bundesebene in Kraft getretenen "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen" (EnSikuMaV). In Bezug auf die Arbeitsräumlichkeiten der Polizei (Büros, in denen vorwiegend gesessen wird) schreibt diese zudem ein Beheizen bis maximal 19 Grad vor. Durchgangsbereiche wie Flure und Foyers dürfen gar nicht mehr geheizt werden. Darüber hinaus lässt Schubert sporadisch genutzte Besprechungsräume ausschließlich bei geplanter Belegung heizen.

Müssen Zelleninsassen in unterfränkischen Polizeidienststellen also künftig frieren?
Nein. Haftzellen sind keine Arbeitsräume, weshalb sich an den Temperaturen dort nichts ändern wird. Ausnahmen hat Schubert mit seiner Arbeitsgruppe zudem für die Arbeits- und Sozialräume des Schichtbetriebs im Außendienst vorgesehen. Die Beamtinnen und Beamten, die – gerade in der Rhön – im Winter bei Eis und Schnee im Einsatz seien, benötigten in der jeweiligen Dienststelle nämlich einen Anlaufpunkt zum Aufwärmen. Ebenfalls von der Regelung ausgenommen werden sollen unterfränkische Polizeilabore, wo die Raumtemperatur sich weiter an fachlichen Richtlinien orientieren soll.