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BAD NEUSTADT: Drei Kinder mit Gürtel geschlagen

BAD NEUSTADT

Drei Kinder mit Gürtel geschlagen

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    Blaue Flecken im Gesicht und am Körper waren vor zwei Jahren über Monate hinweg immer wieder an drei Kindern einer Landkreisgemeinde wahrzunehmen. Schläge vom Stiefvater mit dem Gürtel oder brutal mit der Hand waren die Ursache. Jetzt beschäftigt sich am Amtsgericht Bad Neustadt das Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht mit dieser Kindesmisshandlung. Angeklagt ist nicht nur der Stiefvater, sondern auch die Mutter, die aus Angst vor dem Lebensgefährten nichts zum Schutz ihrer Kinder unternahm, teilweise selbst Schläge austeilte, das schreiende Kleinkind schüttelte und manchmal die Kinder nachts allein ließ – 17 Fälle stehen in der Anklage. Hauptbetroffener war der damals zweijährige Bub der 29-jährigen Angeklagten, der weit mehr erdulden musste als seine beiden vier- und achtjährigen Schwestern.

    Kopfe gegen Wand geschleudert

    So kam es vor, dass der 35-jährige Angeklagte den Kopf des Jungen packte und gegen die Wand schleuderte oder ihm mit dem Gürtel Striemen auf dem Rücken schlug - aus geringen Anlässen. Die beiden Mädchen waren der Misshandlung durch den Gürtel am Gesäß und an den Füßen ausgesetzt. Bisher am Amtsgericht Bad Neustadt noch nicht praktiziert wurde der Verhandlungsablauf. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters an die Angeklagten, ob sie zum Sachverhalt eine Aussage machen wollen, beantragte einer der beiden Anwälte ein sogenanntes Verständigungsgespräch, das den zu erwartenden Strafrahmen „abklopft“. Mit dem Hinweis darauf, dass sich ein volles Geständnis strafmildernd auswirke, wollte sich der Richter eigentlich nicht darauf einlassen, beschritt dann aber doch diesen Weg, um damit nach Möglichkeit den kindlichen Zeugen die Vernehmung zu ersparen. Staatsanwaltschaft, Anwälte und Schöffengericht kamen überein, dass für die Mutter eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren zu erwarten sei. Für den angeklagten Stiefvater, der aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt wurde, kommt Bewährung nicht infrage, bei ihm nähert sich das Strafmaß unter Einbeziehung der Vorstrafe der Grenze von drei Jahren. Die Verhandlung wird am Montag, 22. Dezember, fortgesetzt, dann unter Hinzuziehung eines Dolmetschers.

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