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Bad Neustadt: Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 1. Januar 2025: Anträge können digital gestellt werden

Bad Neustadt

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 1. Januar 2025: Anträge können digital gestellt werden

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    Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit, der auch die folgenden Informationen entnommen sind. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

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