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Gersfeld: Gersfeld: Falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht?

Gersfeld

Gersfeld: Falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht?

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    Die Fuldaer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Ärzte einer Arztpraxis aus dem Raum Gersfeld, die möglicherweise falsche Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt habe.
    Die Fuldaer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Ärzte einer Arztpraxis aus dem Raum Gersfeld, die möglicherweise falsche Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt habe. Foto: Marion Eckert

    Die Staatsanwaltschaft Fulda ermittelt gegen eine Arztpraxis aus dem Raum Gersfeld in der hessischen Rhön. Der Vorwurf: die Ausstellung möglicherweise falscher Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht. Der Fall reicht auch nach Unterfranken. Dort hatte im November letzten Jahres das Verwaltungsgericht Würzburg eine entsprechende Klage von Eltern aus Rhön-Grabfeld abgelehnt.

    Sie waren gegen eine Verfügung des Landkreises vorgegangen, wonach Schulkinder im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen ohne Maske nicht in Schulbussen befördert werden durften. Der Eilantrag wurde seinerzeit abgelehnt, in der Begründung fiel das Wort "Gefälligkeitsatteste". Auf Nachfrage dieser Redaktion konkretisierte Staatsanwältin Dr. Christine Seban: "Das Verfahren richtet sich derzeit gegen zwei beschuldigte Ärzte." Es bestehe in mehr als 300 Fällen der Verdacht des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

    Daten werden ausgewertet

    "Die sichergestellten Daten/Speichermedien werden derzeit durch das zuständige Fachkommissariat des Polizeipräsidiums Osthessen ausgewertet", erläutert Seban. Ob auch Personen aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld unter den Patienten dieser Arztpraxis sind, dazu wollte Seban selbst zwar keine Auskünfte geben. Rhön-Grabfelds Landrat bestätigt jedoch die Verbindung. Er sieht in der aktuellen Entwicklung das Vorgehen des Landkreises bestätigt.

    Das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld hatte es abgelehnt, Atteste des betroffenen Arztes anzuerkennen, mit denen schulpflichtige Kinder von der Maskenpflicht im Linienbus befreit werden sollten. Das Verwaltungsgericht Würzburg war der Argumentation des Gesundheitsamtes in Bad Neustadt gefolgt, das die Gesundheitszeugnisse der Kinder für nicht glaubhaft hielt.

    Welche rechtlichen Konsequenzen hätte ein Verstoß?

    Im Falle einer Verurteilung, erklärt Staatsanwältin Christine Seban, könnte eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren auf die Ärzte zukommen, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten. "Auch Patienten, die sich ein solches Gesundheitszeugnis ausstellen lassen beziehungsweise gebrauchten, müssen eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen", so Dr. Seban.

    Involviert ist auch die Landesärztekammer Hessen. Katja Möhrle, Leiterin der Stabsstelle Medien, gibt sich allerdings bedeckt. "Die Landesärztekammer prüft sorgfältig alle Fälle, die ihr wegen vermutlicher Verstöße gegen das Berufsrecht gemeldet werden", so Möhrle.  Angaben zu Gersfeld macht sie aus Datenschutzgründen jedoch nicht. 

    Vor der Ausstellung von Gefälligkeitsattesten gewarnt

    Möhrle verweist auf allgemeine Pressmitteilungen der Landesärztekammer Hessen, in denen zur Beachtung der AHA-L-Regeln aufgerufen und vor der Ausstellung von Gefälligkeitsattesten zur Befreiung von der Maskenpflicht gewarnt werde. Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer, betont, dass es nur in Einzelfällen Ausnahmen von der Maskenpflicht geben könne, etwa für Kinder oder aber gesundheitlich eingeschränkte Personen. Hierfür sei dann allerdings eine ärztliche Bescheinigung auf der Grundlage einer gesicherten Diagnose, beispielsweise einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, erforderlich.

    Ausdrücklich warnt Pinkowski Ärzte vor dem Ausstellen von Gefälligkeitsattesten zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung. Sollten Ärzte dagegen Atteste wider besseres Wissen, aus Gefälligkeit und ohne individuelle Untersuchung ausstellen, kann dies Gegenstand berufsrechtlicher Maßnahmen gegen sie sein. "Die Landesärztekammer ist in solchen Fällen bereits berufsrechtlich aktiv geworden. Voraussetzung für unsere berufsrechtlichen Prüfungen und Ermittlungen ist, dass uns Verdachtsfälle mitgeteilt werden."

    Ergebnisse müssen abgewartet werden

    "Es ist ein Thema in Gersfeld", so Bürgermeister Steffen Korell gegenüber dieser Redaktion. Allerdings möchte er sich auf Spekulationen über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit von Attesten und mögliche Verstöße nicht einlassen. "Ich habe von dem Thema aus den Medien erfahren." Nun gelte es abzuwarten, zu welchen Ergebnissen das derzeit schwebende Verfahren kommt und welche möglichen Konsequenzen sich für den Arztsitz in Gersfeld ergeben. Alle weitergehenden Überlegungen und Spekulationen hält er für nicht angebracht.

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