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Trappstadt: In Trappstadt: Vor jedem Fotovoltaik-Projekt eine Bürgerbefragung

Trappstadt

In Trappstadt: Vor jedem Fotovoltaik-Projekt eine Bürgerbefragung

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    Kein Bürgerentscheid: Eine Einigung konnte erzielt werden, danach muss vor jedem Freiflächen-Photovoltaik-Projekt eine Bürgerbefragung durchgeführt werden. Der entsprechende Beschluss soll im nächsten Gemeinderat auf der Tagesordnung stehen.
    Kein Bürgerentscheid: Eine Einigung konnte erzielt werden, danach muss vor jedem Freiflächen-Photovoltaik-Projekt eine Bürgerbefragung durchgeführt werden. Der entsprechende Beschluss soll im nächsten Gemeinderat auf der Tagesordnung stehen. Foto: Regina Vossenkaul

    Es wird keinen Bürgerentscheid in Trappstadt geben, darüber informierte Bürgermeister Michael Custodis in der letzten Gemeinderatssitzung. Nachdem die Gemeinderäte den Antrag der Bürgerinitiative aus formalen Gründen mehrheitlich zurückgewiesen hatten, hatten sich Bürgermeister Custodis, zweiter Bürgermeister Martin Nees und Vertreter der Bürgerinitiative zusammengesetzt und nach einer Lösung gesucht.

    Ein Zusatz im Beschluss

    Geeinigt haben sich alle, den Beschluss der Marktgemeinde so stehen zu lassen, aber durch einen Zusatz zu ergänzen. Wie bereits berichtet, hatte der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss gefasst, nach dem höchstens zwei Prozent der Gemarkungsfläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen verwendet werden dürfen. Das erschien den Protestierenden zu viel und sie verlangten die Rücknahme der Entscheidung. Zwei Prozent bedeuten in Alsleben ungefähr 30 Hektar, in Trappstadt 20 Hektar. Geplant ist die Ergänzung, dass für jedes Projekt vorher eine Bürgerbefragung durchgeführt werden muss. Der Zusatz zum Grundsatzbeschluss muss in der nächsten Sitzung noch offiziell beschlossen werden.

    Gegen einen Antrag auf Neubau eines Saunahauses in Alsleben hatten die Gemeinderäte keine Einwände und erteilten eine Befreiung hinsichtlich der Dachform und -neigung sowie der Baugrenze. Weil die Belange Trappstadts nicht berührt werden, hat die Gemeinde ebenfalls keine Einwände zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans in Bad Königshofen  "Nord II".

    Mit der Änderung der Bebauungspläne "Marktweg und in den Bergen" in Alsleben und "Am Seemännlein und am Sportplatz" in Trappstadt beschäftigten sich die Gemeinderäte anschließend. Es ging um die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren. Nur von Abteilungen des Landratsamtes für Baurecht, für Umwelt und Naturschutz, vom Kreisbrandrat, vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege waren Hinweise eingegangen, die zur Kenntnis genommen wurden und - wenn nötig – eingearbeitet werden. Der Vorstand der Teilnehmergesellschaft  Flurbereinigung Trappstadt 2 plant die Ausführung der in den Anlagen aufgeführten Maßnahmen, und bittet die Gemeinde um eine Stellungnahme zur Abstimmung der öffentlichen Interessen. Die Änderungen der Bebauungspläne wurden schließlich beschlossen und als Satzung erlassen.

    Noch keine Kommandantenwahl

    Aufgrund der Corona-Lage konnte bislang noch keine Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Alsleben stattfinden. Um die Feuerwehr nicht führungslos zu belassen, wurde der bisherige stellvertretende Kommandant André Köhler, der bereits die Aufgaben des Kommandanten wahrnimmt, zum "Notkommandanten" bestellt. Er bleibt bis zur nächsten regulären Wahl im Amt.

    Der Haushaltsabschluss 2020 wurde zur Kenntnis genommen, danach schließt der Verwaltungshaushalt mit 1.799.875 Euro ab, der Vermögenshaushalt mit 933.242 Euro. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 139.677 Euro. Ende des Jahres gab es eine allgemeine Rücklage in Höhe von 781.349 Euro, Schulden bestanden in Höhe von 418.416 Euro, das sind bei 944 Einwohnern 443,24 Euro pro Kopf.

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