Für viele Kurorte war es ein richtig schönes Weihnachtsgeschenk: Kurz vor den Feiertagen hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Badekuren, seien sie nun stationär oder ambulant, wieder Kassenleistungen werden. Diese waren 1996 im Zuge der Gesundheitsreform-Sparmaßnahmen abgeschafft worden. Wörtlich heißt es im Gesetzestext: „Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt.“
Bad Königshofen