Unter dem Titel „Deutschlands Top-Anwälte“ listet das Magazin „Focus Spezial“ 528 angebliche Top-Anwälte und 286 Wirtschaftskanzleien auf. Vier sogenannte „Paragrafen-Ritter“ stellt das Magazin vor. Einer davon ist Hans von Bibra aus Irmelshausen. Passend zu dem Titel posiert der vor seinem Schloss.
„Der fränkische Schlossherr Hans Freiherr von Bibra, lebt und bewahrt Geschichte“, schreibt das Magazin in dem Porträt. Wohl nicht schlecht gestaunt haben die Redakteure, als sie von ihm umfassend über die Familiengeschichte derer von Bibra informiert wurden. In seinen Berichten ist er weit in die Vergangenheit zurück gegangen. „Wenn Hans Freiherr von Bibra von früher erzählt, dann ist das richtig früh,“ heißt es in dem Bericht.
So berichtete er von den Popponen und den Hennebergern und davon, dass diese im 14. Jahrhundert ausgestorben sind und dann die Herrn von Bibra deren „Anteile“ übernommen hatten. Irmelshausen wurde 1376 gekauft und nach und nach ausgebaut. Vielen Bewohnern, gerade im Milzgrund und im Grabfeld, ist dies oft längst bekannt: Seit rund 600 Jahren wohnen die von Bibras im Wasserschloss Irmelshausen, Hans von Bibra ist hier heute noch zu Hause.
Schmunzelnd hat er den Focus-Journalisten wohl verschiedene Besonderheiten seiner Familiengeschichte erzählt, und jene, dass ihn sein eigener Großvater wegen des Testaments eines Onkels verklagte. Damals war er gerade mal sechs Jahre alt. Heute noch sagt Hans von Bibra dazu: Sechs Jahre später hatte ich den ersten Prozess meines Lebens gewonnen.“ Damit war für ihn die Berufswahl klar: Jurist, „weil wir als Kinder ständig bei Anwälten herumstanden“. Ende der 1970er Jahre zog er von Würzburg nach Irmelshausen in das Schloss seiner Familie und übernahm es auch.
Dass er von dem Blatt unter 75 000 Anwälten in Deutschland ausgewählt worden ist, mache ihn stolz, bekennt von Bibra. „Schließlich bin ich der einzige Franke, der als Anwalt hier vorgestellt wird, und das ist doch schon etwas.“