Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht vor, dass Anrainergemeinden von Windparks an der Stromausbeute beteiligt werden. Die Betreibergesellschaften können den Gemeinden, die in einem Radius von 2,5 Kilometern um den Windpark liegen, 0,2 Cent pro tatsächlich eingespeister und fiktiver Strommenge aus den Windkraftanlagen anbieten, heißt es vonseiten der Verwaltung.
Mellrichstadt