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BAD NEUSTADT: Mit 16 die eigene Oma vergewaltigt

BAD NEUSTADT

Mit 16 die eigene Oma vergewaltigt

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    Unfassbar klingt das Geschehen, das vor dem Jugendschöffengericht in Bad Neustadt in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt wurde. Wenn an dieser Stelle darüber berichtet wird – die Auskünfte erteilte Amtsgerichtsdirektor Joachim Hein – , dann unter dem Gesichtspunkt: Wie begegnet die Justiz solchen unerhörten Vorgängen?

    Von Großmutter Geld gefordert

    Vor drei Jahren war der Angeklagte aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld 16 Jahre alt. Immer wieder suchte er seine Großmutter auf und forderte Geld von ihr. So auch diesmal. Aber die Oma war nicht bereit, dem Enkel etwas zu geben.

    Im Zustand verminderter Schuldfähigkeit – er hatte 1,4 Promille intus – griff er zu einem entsetzlichen Mittel, um seinen Geldgesuchen Nachdruck zu verleihen: Er vergewaltigte seine Großmutter. Sie wehrte sich heftig und musste als Gegenreaktionen ertragen, dass ihr Enkel sie würgte, ihr ins Gesicht schlug, ihr T-Shirt zerriss und ihr Bisse, Schürfwunden, Prellungen und weitere Verletzungen zufügte.

    80 Euro Beute

    Kurz nach der Vergewaltigung zeigte der Jugendliche seiner Oma noch einmal sein erigiertes Glied – und zog dann mit 80 Euro davon.

    Gestanden hat der junge Mann das Geschehen nicht. Seine Verteidigerin ging auf den hohen Alkoholisierungsgrad der Großmutter (2,9 Promille) ein und hielt es für möglich, dass sie ihren Peiniger auch mit einem anderen Verwandten hätte verwechselt haben können. Auf diese Version konnte sich das Gericht jedoch nicht einlassen.

    Kopfnüsse für andere Jungen

    Neben den Anklagepunkten der Vergewaltigung und des schweren Raubs wurde dem heute 19-Jährigen noch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Gemeinsam mit einem Mittäter hatte er zwei 12- und 13-jährige Jungen angegriffen, vom Fahrrad gezogen, den einen gewürgt und dem anderen Kopfnüsse verpasst.

    Für den Gesamtkomplex forderte der Staatsanwalt eine dreijährige Jugendstrafe, das Jugendschöffengericht schickte den Angeklagten für zwei Jahre und neun Monate in den Jugendstrafvollzug.

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