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Bad Neustadt/Schweinfurt: Nach dem ersten Abschuss eines Wolfes in der Rhön: So viele Strafanzeigen gibt es und diese Klagen laufen

Bad Neustadt/Schweinfurt

Nach dem ersten Abschuss eines Wolfes in der Rhön: So viele Strafanzeigen gibt es und diese Klagen laufen

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    Ende August wurde in der Rhön eine Wölfin getötet. Wegen des Abschusses gibt es nun zwei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt und zwei Klagen am Verwaltungsgericht Würzburg.
    Ende August wurde in der Rhön eine Wölfin getötet. Wegen des Abschusses gibt es nun zwei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt und zwei Klagen am Verwaltungsgericht Würzburg. Foto: Sina Schuldt/dpa (Symbolfoto)

    In der Nacht zum 28. August ist in der Rhön eine Wölfin abgeschossen worden. Es war die erste genehmigte Tötung in Bayern seit über 140 Jahren. Bei Tierschutzorganisationen sorgten dies für heftige Proteste. Sie zweifelten die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Genehmigung der Regierung von Unterfranken an.

    Die Organisation Peta erstattete am 9. September Strafanzeige gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.  Der Verein "Wolfsschutz-Deutschland" zog nach und verklagte den damaligen Regierungspräsidenten Eugen Ehmann und Ausführende wegen "der heimlichen Tötung einer Jungwölfin".

    Gleichzeitig reichten die "Naturschutzinitiative e.V." (NI) und auch der "Freundeskreis freilebender Wölfe e.V." Mitte September Klage am Verwaltungsgericht Würzburg ein. Sie wollen damit die Feststellung erreichen, dass die Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wölfin durch die Regierung von Unterfranken rechtswidrig war. Unter anderem werfen sie der Regierung vor, dass die Tötung heimlich erfolgt und die Ausnahmegenehmigung weder öffentlich gemacht wurde noch mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" versehen gewesen sei. 

    Zwei Strafanzeigen, zwei Klagen: Verfahren bei Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht laufen

    Inzwischen laufen die Verfahren, allerdings ist ein Ende nicht absehbar. So erklärte Richter Florian Kreiselmeier, Sprecher des Verwaltungsgerichts, auf Anfrage, derzeit würden Regierung und Kläger noch Schriftsätze und Stellungnahmen austauschen. Es sei offen, wann eine mögliche Verhandlung angesetzt werden könnte.

    Wie ein Sprecher von Peta informiert, habe die Tierrechtsorganisation am 28. Oktober die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt erhalten, dass ihre Strafanzeige in Bearbeitung sei. Dabei sei auch ein Aktenzeichen genannt worden. "Dass die Anzeige nicht sofort zurückgewiesen wurde, sondern offenbar sorgfältig geprüft wird, werten wir anfänglich als positives Zeichen", so der Peta-Sprecher.

    Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland, beklagt auf Nachfrage, noch keine Reaktion auf die Strafanzeige ihres Vereins erhalten zu haben. Man habe nach dem Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht gefordert, die sei aber abgelehnt worden: "Wir sind gerade dabei, hier einen Anwalt einzuschalten."

    Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz? Polizei ermittelt gegen Jäger

    Dass die beiden Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt eingingen, bestätigt Pressesprecher und Oberstaatsanwalt Markus Küstner. Die von Peta Deutschland richte sich gegen den Jäger, der den Wolf geschossen habe, die Anzeige von Wolfsschutz-Deutschland gegen den Regierungspräsidenten und den noch unbekannten Jäger.

    In beiden Verfahren, die nun zusammengeführt wurden, ermittle die Polizei. Im Raum stehe ein Verstoß nach Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes. Wer ein streng geschütztes Tier tötet, dem droht demnach eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. 

    Landrat sieht erhebliche Störungen durch Wolfsschützer im Naturschutzgebiet

    Inzwischen gibt es in Sachen Wolf in der Rhön eine weitere juristische Auseinandersetzung. Der Landkreis Rhön-Grabfeld hat ein Bußgeldverfahren gegen einen Verantwortlichen eines Wolfsschutzverbandes eingeleitet. Wie Landrat Thomas Habermann bestätigte, werden dem Verbandsmitglied Verstöße gegen die Gebietsverordnung für das Naturschutzgebiet Lange Rhön vorgeworfen.

    In der Vergangenheit waren immer wieder Wolfsschützer im Schutzgebiet unterwegs. Laut Habermann führte dies zu erheblichen Störungen. Nach Erkenntnissen dieser Redaktion sollen sie die erlaubten Wege verlassen haben, als sie fehlerhaft aufgestellte Schutzzäune dokumentieren und damit Abschussgenehmigungen verhindern wollten. Die Genehmigungen dürfen nämlich nur erteilt werden, wenn es trotz ausreichenden Herdenschutzes zu Wolfangriffen kam.

    Es könne nicht sein, dass sich selbsternannte Wolfsschützer an keine Regeln halten, begründet Habermann das eingeleitete Verfahren. 

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