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Oberelsbach: Nach dem heftig diskutierten Abschuss einer Rhöner Wölfin: Antworten auf die zentralen Fragen

Oberelsbach

Nach dem heftig diskutierten Abschuss einer Rhöner Wölfin: Antworten auf die zentralen Fragen

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    Die Ergebnisse der Gen-Analyse der getöteten Wölfin aus der Rhön sollen Ende der Woche vorliegen. Hier ein ausgestopfter Wolf in einer Vitrine der Senckenberg-Gesellschaft in Gelnhausen. Das Labor dort begleitet das bundesweite Wolfsmonitoring wissenschaftlich (Symbolbild).
    Die Ergebnisse der Gen-Analyse der getöteten Wölfin aus der Rhön sollen Ende der Woche vorliegen. Hier ein ausgestopfter Wolf in einer Vitrine der Senckenberg-Gesellschaft in Gelnhausen. Das Labor dort begleitet das bundesweite Wolfsmonitoring wissenschaftlich (Symbolbild). Foto: Boris Roessler, dpa

    Wolfsattacken auf Weidetiere in der Rhön führen beständig zu heftige Reaktionen, auch bei Demonstrationen ist bereits vehement der Abschuss von Wölfen gefordert worden. Jetzt kam es zu der ersten Tötung: Nach einem Wolfsangriff auf eine Schafherde ist in der letzten Augustwoche, genehmigt von der Regierung von Unterfranken, in der Hohen Rhön nahe der Grenze zu Hessen und Thüringen eine Wölfin erlegt worden.

    Auch diese erste legale Tötung eines Wolfs in Bayern nach mehr als 140 Jahren hat für heftige Diskussionen gesorgt. Und sie wirft einige Fragen auf. Das ist der Stand: 

    Worauf basiert die Genehmigung zum Abschuss der Wölfin in der Rhön?

    Die rechtliche Grundlage für die "artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung", die die Regierung von Unterfranken erteilte, war das Bundesnaturschutzgesetz. Im Genehmigungsverfahren spielte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von Juli 2024, wonach die Bayerische Wolfsverordnung für unwirksam erklärt wurde, keine Rolle.

    Hat der Abschuss der Wölfin für die Regierung von Unterfranken juristische Folgen?

    Die Organisation "Wolfsschutz Deutschland", die schon mehrfach in der Rhön aktiv war, hat im Internet angekündigt, gegen "Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann sowie die ausführenden Personen" Strafanzeige zu erstatten. Der Regierung von Unterfranken ist einem Sprecher zufolge nichts von einer Anzeige bekannt - auch nichts von anderen rechtlichen Schritte gegen die Genehmigung oder den Abschuss.

    Wolfsschutz Deutschland ist den Angaben auf der Internetseite nach bislang keine in Deutschland anerkannte Umweltvereinigung. "Die Ankündigung einer Strafanzeige hat keinerlei rechtliche Relevanz", heißt es dazu von der Bezirksregierung.

    Hätten Umweltverbände vorab informiert werden müssen?

    Von Wolfschutz Deutschland wird moniert, dass Umweltverbände über das Erteilen einer Ausnahmegenehmigung informiert werden müssten. Ein Sprecher der Regierung von Unterfranken erklärt dagegen: Für solche Genehmigungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei das nicht vorgesehen.

    Welches Tier hat die Schafe angegriffen und welches Tier wurde getötet?

    Um welches Tier es sich handelt, sollen die gentechnische Untersuchungen klären. Die Ergebnisse sollen Ende dieser Woche vorliegen. Durch die Abschusserlaubnis sollte die sogenannte Problemwölfin mit der Laborkennung GW3092f getötet werden. Auf sie gehen zahlreiche Nutztierrisse in der Rhön und im Spessart zurück.  

    Wurde der Elterntierschutz beim Abschuss eingehalten?

    Vielfach wurde nach der Tötung der Wölfin die Befürchtung geäußert, der Nachwuchs von Fähe GW3092f könne jetzt vom Verhungern bedroht sein. Die Regierung von Unterfranken verweist auf die rechtlichen Vorgaben, sie seien alle eingehalten worden. Demnach muss gewährleistet sein, dass die Jungtiere nicht mehr gesäugt werden und ein Elterntier noch im Revier ist, das die Versorgung übernehmen kann.

    Sind die Wolfswelpen schon überlebensfähig?

    Nach Angaben der Bezirksregierung beträgt die "Laktationsphase", in der die Wolfswelpen gesäugt werden, acht bis neun Wochen. Nachwuchs bekommen Wölfe im April oder Mai. Selbst wenn die Jungen erst Ende Mai zur Welt kamen, endete die Zeit der Säugung im Juli. Die Abschussgenehmigung galt ab 1. August.

    Kann der Wolfsrüde alleine die Versorgung des Nachwuchses übernehmen?

    In den rechtlichen Vorgaben heißt es laut Regierung von Unterfranken: "Da es regelmäßig einem Elterntier alleine gelingt, die Welpen zu versorgen, kann nach Beendigung der Laktationsphase die Entnahme auch von weiblichen Elterntieren dann zugelassen werden, wenn ein Elterntier zur Aufzucht von Jungen verbleibt." Allerdings müsse nachgewiesen sein, dass sich der Wolfsrüde zur Versorgung der Jungtiere auch tatsächlich im Revier aufhält.

    Das Landesamt für Umwelt (LfU) habe umfangreiche Kontrollen mit Fotofallen und "Losungssuche" im entsprechenden Territorium vorgenommen, teilt die Regierung mit. Der letzte genetische Nachweis des Vatertieres, Wolf GW3519m, stamme vom 9. August. Es lägen ausreichend Hinweise vor, dass sich GW3519m noch im Revier aufhält, um die Welpen weiter aufzuziehen.  

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