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Unsleben: Nach Schuss auf Terrassentür Mitte November: Drohen dem Schützen eine Geldstrafe oder der Entzug des Jagdscheins?

Unsleben

Nach Schuss auf Terrassentür Mitte November: Drohen dem Schützen eine Geldstrafe oder der Entzug des Jagdscheins?

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    Den Schuss, der in eine Terrassentür in Unsleben einschlug, hat ein Jäger wohl unbeabsichtigt abgegeben. Nun überprüft das Landratsamt Rhön-Grabfeld, ob der Mann seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
    Den Schuss, der in eine Terrassentür in Unsleben einschlug, hat ein Jäger wohl unbeabsichtigt abgegeben. Nun überprüft das Landratsamt Rhön-Grabfeld, ob der Mann seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Ein lauter Schlag, ein Loch in der Terrassentür und ein beschädigtes Wohnzimmer: Diesen Schrecken erlebte ein Mann in Unsleben (Lkr. Rhön-Grabfeld) an einem Samstagmorgen Mitte November 2024. Ein Projektil in der Wohnung ließ auf einen Schuss als Auslöser schließen. Der Verdacht bestätigte sich. Tatsächlich hatte ein Jäger geschossen und eine abgefälschte Kugel schlug im Wohnhaus ein. Das hat nun ein Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt nahm Ermittlungen auf. Deren Ergebnisse liegen nun vor.  

    Wie Markus Küstner, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, schlug die Kugel demnach versehentlich in die Tür ein.  "Ein vorsätzliches Verhalten ist nicht nachweisbar und aufgrund der Ermittlungen auch nicht naheliegend", so Küstner. Ihm zufolge blieb strafrechtlich nur noch der Verdacht der Sachbeschädigung, der sich aber nicht bestätigte.

    Wie Küstner weiter schreibt, ergaben die Ermittlungen, dass der Mann am 16. November 2024 gegen 5.20 Uhr in einem Jagdrevier nahe Unsleben von einer Kanzel aus mit seiner Jagdwaffe auf einen Fuchs schoss. Dabei wurde der Schuss "auf nicht näher feststellbare Weise" abgefälscht. Die Folge: Das Projektil des Kalibers 308 schlug in den Rahmen einer Terrassentür im zweiten Obergeschoss eines etwa 700 Meter entfernten Wohnhauses in Unsleben ein.

    Die Polizei gehe davon aus, dass der Schuss aus einer größeren Entfernung und unbeabsichtigt abgegeben wurde, sagte Thomas Reubelt, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Mellrichstadt, einige Tage nach dem Vorfall.

    Zur selben Einschätzung kam die Staatsanwaltschaft Schweinfurt: Ein Gutachten ergab demnach, dass auch bei einem Schuss in Richtung eines Tieres in Bodennähe nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein Projektil abgefälscht wird und "noch über erhebliche Strecken" weiterfliegt. Das Verfahren gegen den Jäger sei eingestellt worden, "weil ein strafrechtlich relevanter Vorwurf nicht bewiesen werden kann", so Markus Küstner.

    Es könnten laut dem Pressesprecher allerdings jagdrechtliche Vorschriften verletzt worden sein. So sei etwa ein Verstoß gegen ein Jagdverbot in bestimmten Bereichen oder Schussabgaben in bestimmte Richtungen denkbar. Da derlei Vergehen allenfalls Ordnungswidrigkeiten darstellen würden, müsse sich nun die untere Jagdbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld damit befassen.

    "Von Seiten der unteren Jagdbehörde wird derzeit geprüft, ob dem betroffenen Jäger ein Sorgfaltspflichtverstoß zur Last gelegt werden kann, der auf einen nachweisbar unvorsichtigen oder nicht sachgemäßen Umgang mit der Waffe schließen lässt", teilt Melanie Hofmann, Pressesprecherin des Landratsamts, dazu mit.

    Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht droht ein Einzug des Jagdscheins

    Stelle die Behörde fest, dass der Jäger tatsächlich einen Sorgfaltspflichtverstoß begangen hat, würde das seine für den Jagdschein notwendige waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen, so Hofmann. Mögliche Folgen: Ein Entzug des Jagdscheins und ein Widerruf der Waffenbesitzkarte. Wann und ob ein entzogener Jagdschein wieder erteilt wird, liege im Ermessen der Jagdbehörde.

    Mit einer Geldstrafe muss der Verursacher des Einschussloches in der Terrassentür aber wohl nicht rechnen: "Bußgeldbewehrte Verstöße gegen ein Jagdverbot sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich", heißt es weiter vom Landratsamt. Der Behörde sind nach Auskunft der Pressesprecherin keine ähnlich gelagerten Fälle wie der in Unsleben bekannt.

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