Selbst im Winter bietet sie ein beeindruckendes Bild: Die Stieleiche an der Sandstraße auf der Gemarkung Weimarschmieden wurde nun als Naturdenkmal unter Schutz gestellt.
Inmitten einer Schneelandschaft hält die Eiche derzeit ihren Winterschlaf. Sie hat ihr Laub noch nicht ganz verloren, doch lassen die weit ausladenden, knorrigen Äste vermuten, dass ihre Krone im Sommer bemerkenswert ist.
Bank und Tisch bleiben
Spaziergänger schätzen die Eiche offenbar als lauschiges Plätzchen. Ein hölzerner Tisch und eine Bank laden zum Verweilen ein. Dieser kleine Rastplatz darf auch nach der Widmung des Baums zum Naturdenkmal dort erhalten bleiben, solange herabfallende Äste oder Totholz keine Gefahr für Spaziergänger darstellen, die dort eine Pause machen, sagt Dieter Weißenburger von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Neustadt.
Die Anregung, die Eiche zum Naturdenkmal zu machen, kam aus der Bürgerschaft von Weimarschmieden. Die Stadt Fladungen als Eigentümerin hat das Anliegen geprüft, für gut befunden und dann die Anregung an das Landratsamt weitergeleitet.
Hervorragende Schönheit und Seltenheit
Unter Schutz gestellt wurde diese Eiche wegen ihrer hervorragenden Schönheit und Seltenheit sowie ihrer ökologischen Bedeutung, heißt es in der Verordnung des Landratsamts. Es sei daher im öffentlichen Interesse, sie zum Naturdenkmal zu machen.
Dieter Weißenburger war selbst vor Ort und hat sich ein Bild von dem Baum gemacht. Er schätzt das Alter der Eiche auf 250 Jahre – plus/minus 50 Jahre. „Das kann man nie so genau sagen“, erklärt er. Beeindruckt habe ihn die gute Vitalität der Eiche.
Unter besonderem Schutz
Nun, da die Eiche ein Naturdenkmal ist, steht sie unter besonderem Schutz: So ist es zum Beispiel verboten, Schrifttafeln, Plakate oder einen Papierkorb an dem Stamm zu befestigen, Feuer in der Nähe des Baums zu machen, oder auch im Traufbereich des Naturdenkmals zu parken.
Auch das Umfeld der Eiche darf laut Verordnung nicht verändert werden. So dürfen keine neuen Wege angelegt oder Leitungen verlegt werden. Grabungen oder Bohrungen sind auch nicht statthaft.