Am Ende geht alles überraschend schnell: Bereits am Sonntag, 5. Mai, findet der Bürgerentscheid zur Zukunft des Fronhofs in Bad Neustadt statt. Bad Neustadts Bürger werden dann nicht nur über die von der Bürgerinitiative angestoßene Frage des Bürgerbegehrens abstimmen. Der Stadtrat brachte in seiner jüngsten Sitzung außerdem ein Ratsbegehren auf den Weg. Weil zwei zeitgleiche Bürgerentscheide einer Stichfrage bedürfen, wird jeder willige Bad Neustädter am 5. Mai drei Kreuze setzen.
Nicht durchsetzen konnte sich die SPD-Fraktion, die den Bürgerentscheid lieber vier Wochen später zusammen mit der Europawahl terminiert hätte. Sonntag, 9. Juni, wäre auch der Wunschtermin seitens der Bürgerinitiative Fronhof gewesen. Dass Stadt und Verwaltung auf einen früheren Termin setzen, hat unter anderem mit der Kostenthematik zu tun.
Städtebauförderung stellt 80 statt nur 60 Prozent Förderung in Aussicht
Wie Bad Neustadts Bürgermeister Michael Werner im Lauf der Diskussion erklärte, habe er am Donnerstag einen Anruf seitens der Städtebauförderung erhalten. Bislang war der Stadt Bad Neustadt 60 Prozent Förderung für den Umbau des Fronhofs zugesagt worden, nun hätten die Verantwortlichen die Förderkulisse auf 80 Prozent angehoben. Einen Haken hat das Ganze: "Für diese 80 Prozent müssen wir noch dieses Jahr den Bauantrag einreichen." Deshalb sei ein schneller Beschluss der Bürgerschaft notwendig.
Der strittigen Terminfindung ging ein unstrittiger Beschluss voraus: die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit der Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass der von der Stadt Bad Neustadt geplante Umbau des Fronhofes zu einem kulturellen Zentrum nach den aktuell angestrebten Plänen nicht umgesetzt wird?".
Die Zulässigkeit hatte die städtische Verwaltung seit der Übergabe der Unterschriften geprüft. Wie der geschäftsleitende Beamte der Stadt, Maximilian Pfister, erläuterte, hatten 1769 Bürger in gültiger Weise unterzeichnet. 137 Unterschriften waren ungültig. Nötig gewesen für einen Erfolg des Begehrens wären eigentlich nur 1029 Unterschriften. "Insgesamt ist das Begehren somit zulässig", so Pfister. Dieser Einschätzung schlossen sich die Räte in ihrem einstimmigen Beschluss an.
Strittig war nicht der Bürgerentscheid an sich, sondern der Termin
In einem zweiten Beschluss sollte dann als Tag der Abstimmung Sonntag, 5. Mai, festgelegt werden. Ein Termin, der bei der SPD auf deutlichen Widerstand stieß. "Aus meiner Sicht wäre es zielführend, beide Wahlen an einem Tag stattfinden zu lassen", sprachen sich Fraktionssprecher Janis Heller sowie seine Parteikollegen Rita Rösch und Jürgen Pröscholdt für eine Zusammenlegung mit der Europawahl am 9. Juni aus.
Die Bürger hätten dann innerhalb von vier Wochen nur einen Wahlgang, die Mitarbeiter der Verwaltung und ehrenamtlichen Wahlhelfer nur einen Dienst abzuleisten. Auch Kosten würden eingespart. Konkret, das offenbarte die anschließende Diskussion, entfiele einmal die "Erfrischungspauschale" für die Wahlhelfer, die die Verwaltung auf 2000 bis 2500 Euro bezifferte. Jürgen Pröscholdt (SPD) stellte offiziell den Antrag auf Zusammenlegung mit der Europawahl.
"Wir haben als Verwaltung ein sogenanntes Beschleunigungsgebot", erklärte Maximilian Pfister. Die beantragte Maßnahme müsse zeitnah, konkret innerhalb von drei Monaten, umgesetzt werden. Rechne man den 7. März als Zulassungstag, falle die Europawahl "nicht ganz" in den Bereich. Pfister verschwieg nicht, dass seitens der Bürgerinitiative das Signal gekommen sei, dass diese mit einer Zeitraumverlängerung bis zur Europawahl einverstanden gewesen wäre.
Bastian Steinbach: "Die Regierung verlangt, dass wir in die Pötte kommen."
Doch mit der Zulassung des Bürgerbegehrens stehe auch das Projekt, so der geschäftsleitende Beamte weiter. Bastian Steinbach (CSU), einer der Sprecher der Interessensgemeinschaft der Befürworter, verwies noch einmal darauf, dass "immenser Termindruck" bestehe, wolle man die Förderkulisse von 80 Prozent nicht in Gefahr bringen: "Die Regierung verlangt, dass wir in die Pötte kommen."
Letztlich stimmte die Mehrheit der Stadträte für den früheren Termin am 5. Mai (Gegenstimmen: Janis Heller (SPD), Jürgen Pröscholdt (SPD), Rita Rösch (SPD), Bettina Wagner (Grüne), Stefan Rath (FDP)). Johannes Benkert (Neuschter Liste) war als Sprecher der Bürgerinitiative nicht stimmberechtigt.
Bad Neustadts Stadträte entschieden mehrheitlich für ein flankierendes Ratsbegehren
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde klar: Bei einem Bürgerentscheid wird es nicht bleiben. Im Vorfeld der Sitzung hatten die Stadtratsfraktionen CSU, Freie Wähler und Bündnis 90/Die Grünen die Durchführung eines Ratsbegehrens beantragt. Am Ende zielt das auf einen Bürgerentscheid zum gleichen Thema ab. Eine ähnliche Situation hatte es schon einmal beim Stadthallen-Neubau gegeben. Auch damals war ein Bürgerbegehren von einem Ratsbegehren flankiert worden.
Die Fragestellung des beantragten Ratsbegehrens: "Sind Sie für den Umbau der Alten Amtskellerei entsprechend des vorgestellten Nutzungskonzeptes zu einem modernen Kulturzentrum (Bibliothek, Kommunikationsflächen, Museum) für alle Altersgruppen, bei einer zu erwartenden Förderung von mindestens 60 Prozent der förderfähigen Kosten?"
Das Ratsbegehren solle sinnvollerweise am selben Sonntag durchgeführt werden, so Befürworter-Sprecher Steinbach. Bürger- und Ratsbegehren erläuterte Pfister, hätten am Ende "gleichgelagert" beide den "Charakter eines Stadtratsbeschlusses".
Was in den Augen der Räte für und gegen ein Ratsbegehren sprach
Gegen ein Ratsbegehren sprach sich Jürgen Pröscholdt (SPD) aus, da die gestellte Frage in seinen Augen "keine tatsächliche Alternative" darstellt. Zudem findet er den Zeitpunkt unglücklich. Richtiger, so Pröscholdt, wäre es gewesen, die Bürger im Anschluss an die Info-Veranstaltung zu befragen, als die Kosten vorlagen und "in nicht unerheblicher Anzahl kritische Stimmen auftauchten".
Für ein Ratsbegehren argumentierte unter anderem Alexander Barthelmes (CSU). Seiner Ansicht nach liefere die Fragestellung des Ratsbegehrens durchaus einen Mehrwert. Wichtig findet er die Signalwirkung, die von einem Ratsbegehren ausgeht: Die Mehrheit des Gremiums stehe, auch mit dem Wissen, dass es ein Bürgerbegehren gibt, nach wie vor hinter dem Projekt und wolle es umgesetzt wissen.
Am Ende beschlossen die Räte mehrheitlich das Ratsbegehren. Dagegen stimmten Jürgen Pröscholdt (SPD), Robert Foidl (FW), Stefan Rath (FDP) und Bettina Wagner (Grüne). Abschließend legten Bad Neustadts Räte noch einstimmig eine Stichfrage fest: Für den Fall, dass beide Bürgerentscheide Anfang Mai mehrheitlich mit Ja beantwortet werden, muss der Wähler klar formulieren, welche Entscheidung er favorisiert. "Welche Entscheidung soll dann gelten?", lautet die dritte Frage, die Bad Neustadts Fronhof-Entscheider am 5. Mai beantworten dürfen.