Wie andere Kommunen muss sich auch Bastheim mit der Grundsteuerreform auseinandersetzen und die neuen Hebesätze festlegen. Die Gemeinden sind gehalten, in etwa die neuen Berechnungsformeln aufkommensneutral zu gestalten, das heißt, die Gesamteinnahmen sollten etwa den bisherigen ähneln.
Mit dem bisherigen Hebesatz würden sich die Einnahmen für Bastheim in der Grundsteuer B mehr als verdoppeln, erklärte Bürgermeister Tobias Seufert bei der jüngsten Gemeinderatssitzung. Bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe bedeute ein Einfrieren des aktuellen Betrags dagegen ein etwas geringeres Aufkommen.
Kämmerin Janine Other empfahl, die Einnahmen nur moderat zu erhöhen, eine Senkung wäre kontraproduktiv, weil dann die Auszahlung einer Stabilisierungshilfe in Gefahr geraten könnte. Theo Behringer warb ebenfalls für ein leichtes Plus und machte darauf aufmerksam, dass bei den derzeitigen Einnahmen nicht die jährliche Inflation berücksichtigt worden ist. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, einen Ausgleich zu schaffen.
Die Mandatsträger verständigten sich schließlich auf einen Kompromiss, der bei der Grundsteuer B eine Steigerung der Einnahmen von etwa 10.000 Euro bedeutet und bei der Grundsteuer A den Erhalt der bisherigen Einkünfte.
Konkret steigt die Grundsteuer A von 370 Prozent auf 430 Prozent (jährliche Einnahmen jeweils etwa 26.000 Euro). Die Grundsteuer B sinkt von 370 Prozent auf 175 Prozent (alt ca. 146.000 Euro Einnahmen, neu 162.000 Euro)
Aufwendigere Gangart
Die Gemeinde muss nun doch ins herkömmliche Genehmigungsverfahren, wenn sie in Unterwaldbehrungen ein Baugebiet ausweisen will. Nachdem ursprünglich ein beschleunigtes Verfahren aufgenommen werden sollte, muss jetzt doch die bürokratisch aufwendigere Gangart eingeschlagen werden, was einige Mandatsträger lediglich den Kopf schütteln ließ. "Vor ein paar Tagen war erst in den Medien in aller Ausführlichkeit berichtet worden, dass Verfahren im Baubereich einfacher gestaltet werden sollen", wunderte sich Volker Schmitt. Die Entwurfsplanung stellte der Bürgermeister vor, die nach dem Votum des Gremiums nun ins Genehmigungsverfahren gehen soll.
Schließlich befürworteten die Gemeinderäte eine Verlängerung der Architektengutscheine. Aus dem nicht öffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung gab Seufert eine Auftragsvergabe für Bestattungsleistungen an die Firma Suckfüll (Niederlauer) sowie für geophysikalische Berechnung und Festlegung von Probebohrungen durch die Firma Munstermann in Höhe von 33.000 Euro bekannt. Außerdem soll die hydrogeologische Beratung durch das Büro Intergeo Mellrichstadt für 16.000 Euro wahrgenommen werden.