Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Rhön-Grabfeld
Icon Pfeil nach unten
Bad Königshofen
Icon Pfeil nach unten

Saal: Ortsdurchfahrt in Saal: Tempo 30 auf der B 279 bis in den späten Nachmittag für eine sichere Mittagsbetreuung

Saal

Ortsdurchfahrt in Saal: Tempo 30 auf der B 279 bis in den späten Nachmittag für eine sichere Mittagsbetreuung

    • |
    • |
    Im Bereich der Saaler Grundschule herrscht unter der Woche Tempo 30. Dreimal am Tag kommt auch ein Verkehrshelfer an der B279 zum Einsatz, hier im Bild ist es Konrad Bindrim.
    Im Bereich der Saaler Grundschule herrscht unter der Woche Tempo 30. Dreimal am Tag kommt auch ein Verkehrshelfer an der B279 zum Einsatz, hier im Bild ist es Konrad Bindrim. Foto: Gerhard Fischer

    Saal und sein Durchgangsverkehr über die B279, das ist ein schier endloses Thema. Es bewegt die lärmgeplagten Menschen im Ort und die vielen Pendlerinnen und Pendler auf der Bundesstraße, vom Lkw-Verkehr ganz abgesehen. Ein kleines Kapitel wurde nun dem Themenkomplex angefügt. Im Bereich der Grundschule besteht seit einigen Jahren eine Tempo-30-Zone, die für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sorgen soll.

    Der Pausenhof ist praktisch in Sichtweite zur viel befahrenen Ortsdurchfahrt, Kinder wechseln nach Schulschluss teilweise zwischen Ortshälften, die durch die Bundesstraße getrennt werden. Es gibt eine Verkehrsinsel. Und es gibt eine Querung, bei der dreimal am Tag Verkehrshelfer mit roten Kellen den Autoverkehr stoppen.

    Ursprünglich Tempo 30 bis 14 Uhr

    Bisher galt die Tempo-30-Regelung von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 14 Uhr. "Dazu gab es ja einen Marktgemeinderatsbeschluss", erklärt die Saaler Bürgermeisterin Cornelia Dahinten. Doch habe sich mittlerweile eine Änderung ergeben, was die Mittagsbetreuung für die Saaler Grundschüler betreffe. Bisher war diese im Kindergarten in der Ortshälfte jenseits der B279 in der Straße am Wiesenflecklein untergebracht. Die Kinder waren also nachmittags um einiges entfernt vom Durchgangsverkehr. 

    Bis 17 Uhr, nicht mehr nur bis 14 Uhr, gilt die Tempobeschränkung in Saal im Bereich der Grundschule.
    Bis 17 Uhr, nicht mehr nur bis 14 Uhr, gilt die Tempobeschränkung in Saal im Bereich der Grundschule. Foto: Gerhard Fischer

    "Aber wir haben einen starken Zuwachs, was die Mittagsbetreuung betrifft. Angefangen haben wir mit zwölf Anmeldungen, dann waren es 20 Kinder, mittlerweile nutzen 30 Schülerinnen und Schüler das Angebot und die Nachfrage wächst weiter", erklärt die Saaler Bürgermeisterin gegenüber dieser Redaktion. Die Platzverhältnisse im Kindergarten seien dafür auf die Dauer nicht ausreichend. Im alten Schulgebäude der Grundschule hat man nun eine Zwischenlösung gefunden. Der Werkraum im Erdgeschoss wurde in den Dachboden des neuen Gebäudes verlagert, der freie Raum im alten Gebäude wird nun für die Mittagsbetreuung genutzt. Bekanntlich gibt es einen Rechtsanspruch für Eltern auf eine Ganztagesbetreuung ihrer Kinder.

    Untere Verkehrsbehörde unterstützte Pläne sofort

    Die Mittagsbetreuung in Saal wird bis 16.30 Uhr angeboten. Bis zu dieser Zeit können sich also wieder vermehrt Kinder auf dem Schulgelände aufhalten oder die Bundesstraße queren wollen. Bei einem Vor-Ort-Termin eigentlich wegen einer anderen verkehrsrechtlichen Angelegenheit sei man ins Nachdenken über eine Verlängerung der werktäglichen Tempo-30-Zeit gekommen. "Die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt ist uns gleich entgegengekommen", freut sich Bürgermeisterin Cornelia Dahinten. Zügig waren dann auch Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes da und haben die Schilder angebracht mit der verlängerten Tempo-30-Regelung auf 17 Uhr.

    Schließlich konnte die Marktgemeinde Saal glaubhaft machen, dass die Tempobeschränkung dauerhaft verlängert werden soll. Denn man ist sich einig, dass die Mittagsbetreuung an die Grundschule und das Gebäude angedockt bleiben soll. Die Rätinnen und Räte müssen sich nur einig werden, ob es eine Mittagsbetreuung geben soll oder das Konzept eines Horts. In seiner Januar-Sitzung hatte der Marktgemeinderat das Thema bereits ausführlich diskutiert. Eine Hort-Lösung käme demnach um einiges teurer, weil qualifizierteres Personal eingestellt werden müsste.

    Konzept für Umbauarbeiten

    Wenn sich der Gemeinderat für eine verlängerte Mittagsbetreuung entscheiden sollte, dann müsste der Markt die Betreuung entweder selbst in die Hand nehmen oder sich einen Träger suchen, der für die Finanzierung und in Zusammenarbeit mit der Schulleitung für die Organisation der Mittagsbetreuung zuständig ist. Während ein Hort unter der Aufsicht des Jugendamtes steht, ist das Schulamt bei der verlängerten Mittagsbetreuung zuständig. Auf jeden Fall soll ein Architekturbüro ein Konzept erarbeiten, wie die Grundschule um Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung/Hort erweitert werden kann. Die Nachfrage dafür scheint jedenfalls groß zu sein.

    Bis alles soweit ist, ist die Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung bis in den späteren Nachmittag ein Sicherheitsgewinn für die Schülerinnen und Schüler.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden