Sie kommen nach Hause und ein Paket liegt vor Ihrer Haustüre, bestellt haben Sie aber nichts. Es könnte sich um ein Versehen handeln oder aber Sie sind Opfer einer Betrugsmasche geworden. Gerade in Pandemiezeiten floriert der Online-Handel. Eine Entwicklung von der auch Betrüger profitieren – wie zuletzt auch Fälle im Landkreis zeigen.
Mitte Februar hatte ein 65-jähriger Mellrichstädter mehrere Pakete bekommen, bestellt hatte er zuvor jedoch nichts. Eine 36-Jährige aus Sondheim erhielt eine Mahnung eines Kaufhauses in Höhe von 125 Euro, obwohl sie bei dem betreffenden Geschäft weder eine Bestellung getätigt hatte, noch ein Kundenkonto hat. In beiden Fällen ermittelt die Polizei nun wegen Datenmissbrauch.

Beim sogenannten Paketbetrug werden Pakete auf Rechnung gestohlener Identitäten bestellt und an die Lieferadresse der Kriminellen geliefert. Oder die Betrüger bestellen Ware auf einen falschen Namen und versuchen die Pakete bei der Zustellung abzufangen, so der Mellrichstädter Polizeichef Elmar Hofmann. Im Interview erklärt er, was in so einem Fall als Betroffene oder Betroffener zu tun ist und wie man sich vor Datendiebstahl schützen kann.
Frage: Ist diese Art von Paketbetrug eine neue Masche? Und häufen sich diese Fälle im Dienstbereich der Polizei Mellrichstadt?
Elmar Hofmann: Das ist keine neue Masche. Diese gab es hier in der Region schon öfter. Derartige Fälle kommen immer wieder vor, aber jetzt im Moment nicht unbedingt vermehrt oder weniger.
Was muss man tun, wenn man ein Paket bekommt, das man nicht bestellt hat?
Hofmann: Am sinnvollsten ist es, die Annahme zu verweigern, sofern sie zum Zustellungszeitpunkt zu Hause sind. Wichtig ist es, sich das auch vom Paketdienstleister bestätigen zu lassen. Sonst könnte es Ihnen im Nachhinein anders vorgeworfen werden. Wenn Sie die Annahme verweigern, ist der Paketdienstleister oder der Sender für die Retoure des Pakets verantwortlich.
Und was kann man tun, wenn man nicht zu Hause ist?
Hofmann: Falls sie bei der Zustellung nicht anwesend sind, sollten sie das Paket in der nächsten Lieferfiliale abgeben und sich die Annahmeverweigerung bestätigen lassen. Im Falle des 65-jährigen Mellrichstädters war das ebenfalls so. Er brachte alle Pakete ungeöffnet zum jeweiligen Zustellunternehmen zurück und verweigerte auf diese Weise die Annahme. Dass Pakete versehentlich falsch zugestellt werden, kann mal passieren. Häufen sich derartige Vorfälle, sollte die Polizei kontaktiert werden. Die andere Option wäre es, selbst mit dem Absender in Kontakt zu treten und das Paket zurückzuschicken.

Sollte man Pakete, die man nicht bestellt hat, überhaupt öffnen?
Hofmann: Nein, man sollte solche Pakete gar nicht erst annehmen.
Wie sollte man sich verhalten, wenn man Rechnungen für Waren bekommt, die man gar nicht erhalten hat?
Hofmann: Das ist ganz schwierig. Hier gab es bereits mehrere Fälle. Dabei muss man zwei Möglichkeiten unterscheiden: Zum einen kann es vorkommen, dass Sie etwas bestellt haben, aber keine Ware erhalten haben. Dann könnte es sein, dass Ihr Paket vom Zusteller in ihrer Abwesenheit vor die Haustüre oder an einem anderen von außen zugänglichen Ort gelegt und dann gestohlen wurde. In diesem Fall sollte man sofort beim entsprechenden Paketdienstleister reklamieren, dass man kein Paket erhalten hat.
Und welches ist die andere Möglichkeit?
Hofmann: Dass es sich um Betrug handelt. Echte Ware wird von den Betrügern mit gestohlenen Rechnungsadressen an andere Lieferadressen geschickt. Die Rechnung landet kurze Zeit später im Briefkasten des Betroffenen. In diesem Falle sollte man die Rechnung auf gar keinen Fall bezahlen. Dass Rechnungsadressen mit Lieferadressen nicht identisch sind, kommt öfters vor. Beispielsweise, wenn man jemanden ein Geschenk machen will. Das ist gar nicht so ungewöhnlich, weshalb es für Unternehmen nicht festzustellen ist, ob ein Betrug vorliegt oder nicht.

Wie kommen die Täter denn überhaupt an die privaten Daten?
Hofmann: Im Falle der Frau aus Sondheim war es beispielsweise so, dass ihr E-Mail Account gehackt wurde. Mit den gestohlenen Daten wurde dann echte Ware auf ihre Rechnung bestellt, aber an eine andere Adresse geliefert. Private Daten werden aber auch von Kriminellen oder über kommerzielle Seiten im Internet verkauft.
Suchen sich die Täter gezielt Personen aus, die sie für "leichte Beute" halten oder ist die Auswahl wahllos?
Hofmann: Wir gehen davon aus, dass die Täter die Opfer wahllos aussuchen. Anders ist das beispielsweise bei dem Enkeltrick, bei welchem die Täter in Telefonbüchern gezielt nach alt klingenden Namen suchen. Im Falle des Mellrichstädters gehen wir zum aktuellen Zeitpunkt von reinem Zufall aus.
Wie beugt man Datendiebstahl vor? Haben Sie hierfür Tipps?
Hofmann: Das A und O ist es, keine Daten preis zu geben. So richtig können Sie sich im Internet aber eigentlich nicht schützen. Man sollte vorsichtig sein und nach Möglichkeit sichere Bezahlsysteme wie beispielsweise PayPal nutzen.