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Bad Neustadt: Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung: Führungskraft des Rhön-Klinikums soll sich für Vorfälle entschuldigt haben

Bad Neustadt

Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung: Führungskraft des Rhön-Klinikums soll sich für Vorfälle entschuldigt haben

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    Ein ehemaliger leitender Mitarbeiter des Rhön-Klinikum Campus muss sich vor dem Amtsgericht Bad Neustadt unter anderem wegen Vergewaltigung verantworten. Jetzt wird das Schöffengericht um Richterin Kathrin Hofmann entscheiden.
    Ein ehemaliger leitender Mitarbeiter des Rhön-Klinikum Campus muss sich vor dem Amtsgericht Bad Neustadt unter anderem wegen Vergewaltigung verantworten. Jetzt wird das Schöffengericht um Richterin Kathrin Hofmann entscheiden. Foto: Anand Anders

    Fotos werden versendet, Videos, Dankesworte: "Das war eine tolle Sache, vielen Dank für die gute Organisation", hat eine Betreuerin nach der Teambildungsmaßnahme des Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt per Smartphone an eine Führungskraft geschrieben. Und eine andere: "Danke, dass ich dabei sein durfte." Richterin Kathrin Hofmann verliest diese Chatnachrichten jetzt, anderthalb Jahre später, am Amtsgericht Bad Neustadt. 

    Für zwei volljährige und einen minderjährigen männlichen Auszubildenden allerdings soll der Grillabend bei der Veranstaltung im Oktober 2023 einen traumatischen Verlauf genommen haben: Sie werfen dem damaligen leitenden Mitarbeiter vor, ihnen gegenüber sexuell übergriffig gewesen und in ihre Körper eingedrungen zu sein, sie also vergewaltigt zu haben. Der heute 45-Jährige, der nicht mehr am Campus in Bad Neustadt tätig und derzeit erwerbsunfähig ist, bestreitet die Vorwürfe.

    Viel Beachtung für den Prozess am Amtsgericht Bad Neustadt

    Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist groß: Fast an jedem Verhandlungstag sind die Besucherplätze im Gerichtssaal nahezu komplett belegt. Gespräche am Rande legen nahe, dass auch ehemalige und aktuelle Beschäftigte des Rhön-Klinikum Campus die Verhandlung verfolgen. 

    "Mir ist nichts seltsam vorgekommen", sagt eine der Betreuerinnen in dieser Woche am vierten Prozesstag im Zeugenstand über das Verhalten des Angeklagten. Sie habe damals den gesamten Abend über direkt vor der Musikbox mit dem Handy gesessen. Über das Handy sollen sich auch die drei mutmaßlich betroffenen Azubis gebeugt haben, um Musik abzuspielen.  Der Angeklagte soll dabei die Gelegenheit genutzt und ihnen in einem Überraschungsmoment in die Hose gefasst haben – so geht es aus der Anklageschrift hervor.

    Betreuerin: Lockerheit für eine Führungskraft ungewohnt und "nicht normal" empfunden

    Sie habe den Angeklagten an dem "schönen Herbsttag" als leicht angetrunken, aber nicht betrunken in Erinnerung, sagt die Zeugin. "Er wirkte freundlich und glücklich. So, als sei es für ihn eine gelungene Veranstaltung." Sie sei damals erst seit kurzer Zeit im Klinikunternehmen tätig gewesen und habe es als "nicht normal" für eine Person in leitender Position empfunden, bei einer solchen Veranstaltung so locker und gelöst zu sein. So etwas habe sie von ihren bisherigen Arbeitsstellen nicht gekannt.

    Ungewöhnlich seien ihr auch die Worte des leitenden Angestellten bei seinem Vortrag am nächsten Morgen vorgekommen. "Er bedankte sich für den Abend und entschuldigte sich fast schon für das, was dort gewesen sei", schildert die Zeugin.  "Ich konnte das nicht einordnen und wusste nicht, für was er sich bei soviel Mühe der Führungskräfte hätte entschuldigen müssen."

    An den Prozesstagen zuvor hatten mehrere Teilnehmer im Zeugenstand ebenfalls von einer solchen Aussage des 45-Jährigen berichtet.

    Angeklagter wirkt bei Zeugenaussagen gefasst

    Von den Vorwürfen gegen den Mann habe sie dann erst mehrere Wochen nach der Teambildungsmaßnahme erfahren, sagt die Betreuerin. Der Angeklagte hört sich ihre Aussage - wie die der anderen Zeuginnen und Zeugen - nach außen gefasst und mit gefalteten Händen an. Ab und zu lächelt er. 

    Am vierten Prozesstag sagt schließlich auch der letzte der drei mutmaßlich Betroffenen, der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, aus – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht öffentlich wurden auch Chatprotokolle des Angeklagten verlesen, die seinen persönlichen Lebensbereich, sein Sexualleben und seine Intimsphäre betreffen.

    Urteil in der kommenden Woche erwartet 

    Bei den Plädoyers an diesem Freitag, dem fünften Verhandlungstag, war die Öffentlichkeit ebenfalls ausgeschlossen.

    Der Prozess am Amtsgericht Bad Neustadt wird am Donnerstag, 10. April, um 10 Uhr fortgesetzt. Dann wird Richterin Kathrin Hofmann voraussichtlich das Urteil verkünden.

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