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OBERELSBACH: Rasen sprengen untersagt

OBERELSBACH

Rasen sprengen untersagt

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    Jetzt aber schnell: Der junge Fan der DJK Wargolshausen hat Pech. Just als er vor dem Anpfiff der B-Klassenpartie der DJK gegen Birnfeld ein paar Kunststücke mit seinem Ball vollbringen will, erwischt ihn der Rasensprenger.
    Jetzt aber schnell: Der junge Fan der DJK Wargolshausen hat Pech. Just als er vor dem Anpfiff der B-Klassenpartie der DJK gegen Birnfeld ein paar Kunststücke mit seinem Ball vollbringen will, erwischt ihn der Rasensprenger. Foto: Fotos (11): Anand Anders

    Wegen der anhaltend hohen Temperaturen, der fehlenden Niederschläge und begrenzten Möglichkeit zur Wasserförderung aus den Brunnen (siehe nebenstehenden Text) schränkt die Gemeinde Oberelsbach die Nutzung von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ein.

    Wie es in einer Verlautbarung der Gemeinde heißt, ist es ab sofort untersagt, Wasser aus der Trinkwasserleitung zum Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen zu verwenden. Außerdem darf kein Trinkwasser für private Schwimmbecken und ähnliches oder Waschen von Fahrzeugen aller Art genutzt werden.

    Das Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten sollte auf ein Minimum reduziert werden, heißt es weiter in der Mitteilung. Die Einschränkungen gelten auch für die Wasserentnahme aus der alten Wasserversorgungsanlage sowie für die Entnahme von Wasser aus den öffentlichen Gewässern.

    Auch im Hinblick auf den Wasserbedarf im Herbst werden alle Bürger angehalten, den Wasserverbrauch geringzuhalten und mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen.

    Wer sich nicht an die angeordneten Verbrauchseinschränkungen und -verbote hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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