Bei der zweiten Sitzung der Mitglieder des Zweckverbands zur Boden- und Bauschuttentsorgung im Landkreis trug Geschäftsleiter Gerald Roßhirt – nach der Begrüßung durch Verbandsvorsitzenden Landrat Thomas Habermann – den aktuellen Statusbericht (Stand 31. August 2022) vor. Die Anliefermengen von Bauschutt (44.000 Tonnen) und Erdaushub (68.000 Tonnen) blieben im Plan.
Laut Roßhirt verringerten sich die vorausgesagten Einnahmen in Höhe von 1,3 Millionen Euro nur minimal auf 1,2 Millionen. Die Auswirkungen der Energiekrise aufgrund des Ukraine-Kriegs und die hohe Inflation spiegelten sich in der Baukonjunktur wider. Das merke man an den gesunkenen Anliefermengen. Für 2023 müsse man bei Erstellung des Haushaltplanes diese Entwicklung berücksichtigen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Münnerstadts Bürgermeister Michael Kastl, erläuterte das Ergebnis der örtlichen Prüfung. Beanstandungen gab es keine. Er bat um Feststellung und anschließender Entlastung der Verwaltung, was auch geschah. Wobei in diesem Zug auch der Überschuss von 110.000 Euro im Ergebnishaushalt genehmigt wurde.
Die Bilanz 2021
Die Jahresrechnung 2021 mit Bilanz 2021 trug Gerald Roßhirt im Anschluss vor. So wurden die Gesamtmengen im Großen und Ganzen eingehalten, nur die Aufteilung verschob sich. Weniger Erdaushub (minus 35.000 Tonnen) war zu verzeichnen, dafür wurde mehr Bauschutt (plus 37.000 Tonnen) angeliefert. Das schlug sich in geringer positiver Art auf das finanzielle Ergebnis nieder (plus 360.000 Euro). Denn die unterschiedlichen Gebühren je Abfallart beeinflussen sowohl die Einnahmen als auch die Ablagerungskosten. Erfreulich sei, dass der Zweckverband schuldenfrei sein, betonte Roßhirt.
Die Bauschuttentsorgungssatzung musste neu gefasst und mit den entsprechenden Fachbehörden abgestimmt werden. Dies sei die Folge eines Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichts Würzburg. Wobei Roßhirt hierzu erklärte, dass nun noch genauer definiert wurde, welche Inhaltsstoffe im Erdaushub und welche Inhaltsstoffe im Bauschutt vorhanden sein dürfen.
Satzungsänderungen zugestimmt
Genau kontrolliert werden muss schon bei Anlieferung auf der Deponie, welche Art der abzulagernden Abfälle angeliefert wird und welche Zusammensetzung die Lieferung hat. Größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit muss gewährleistet sein. Nachdem Roßhirt den Verbandsräten die geänderten Passagen in der Satzung erklärte, stimmte das Gremium der Neufassung zu.
Im Nachgang dazu musste auch die Gebührensatzung geändert werden. Wobei hier nur der Text betroffen ist, eine Änderung der Gebühren sei nicht der Fall, betonte der Geschäftsleiter. Auch hierzu erfolgte ein einstimmiger Beschluss.