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Schönau geht gegen Abwasserabgabe vor

Bad Neustadt

Schönau geht gegen Abwasserabgabe vor

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    Die Gemeinde ist verpflichtet, für jedes Kalenderjahr eine Abgabeerklärung vorzulegen. Dieser Verpflichtung ist die Gemeinde, so die Erläuterung von Bernhard Rösch von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt, auch nachgekommen. Mit der Erklärung wurde auch die Abgabebefreiung beantragt, da durch den Neubau der Ortskanäle und der dazugehörigen Sammler die erforderlichen Rückhalteeinrichtungen geschaffen wurden.

    Widerspruch einlegen

    Dies wurde nun vom Landratsamt mit der Begründung verworfen, der Rückstaukanal der Gemeinde könne nicht als funktionsfähig angesehen werden. Die Verwaltung empfahl deshalb, Widerspruch gegen die Bescheide zu erheben, um eine Nachprüfung zu erreichen. Hier solle vor allem gefordert werden, dass die Abgabenbefreiungstatbestände noch einmal geprüft werden. Ein klärendes Gespräch mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt wird von der Gemeinde angestrebt.

    Die Regelung in der Abwassersatzung, wonach die Gemeinde einen pauschalen Abzug in Höhe von fünf Prozent für Gießwasser bei Hausgärten gewährt hat, wurde vom Gemeinderat aufgehoben. Diese Regelung hat in der Vergangenheit zu einer ungleichen Behandlung geführt, weil der Abschlag ohne Ausnahme allen Abnehmern zugute gekommen ist. Die Regelung entfällt nun seit 1. April gänzlich.

    Bei der Vorstellung des Regionalplanes, der zum Komplex Wasserwirtschaft neu gefasst werden soll, haben die Gemeinderäte genau hingeschaut. Sie bemängelten vor allem die Regelungen der Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss entlang der Brend. Während im Bereich der unteren Au Überschwemmungsgebiete erfasst sind, fehlen diese am Oberlauf der Brend im Bereich der Stadt Bischofsheim fast völlig. Mit der Festlegung dieser Vorranggebiete sind nämlich Verpflichtungen verbunden wie die Freihaltung von jeglicher Bebauung oder weiteren Eingriffen in die Landschaft, welche den Hochwasserabfluss beeinträchtigen.

    Hier besteht nach Ansicht des Gemeinderates noch erheblicher Klärungsbedarf. Auch wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht eine Gefährdung eines Brunnens bei Überschwemmungen vorliege. Diese Fragen wird der Bürgermeister an das Wasserwirtschaftsamt weitergeben.

    Keine Gastkinderbeiträge

    Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat die Neuregelung der Kindergartengebühren. In diesem Zusammenhang werden dann auch die gemeindlichen Zuschüsse neu geregelt. Beschlossen wurde, dass für Gastkinder aus anderen Gemeinden, die den Schönauer Hort besuchen, kein Gastkinderbeitrag erhoben wird. Der Mehraufwand wird von der Gemeinde zu Gunsten der Auslastung der beiden Gruppen in Kauf genommen.

    Während der Bauantrag von Kurt Rahm auf Erstellung einer Gerätehalle auf seinem Anwesen in der Rhönstraße genehmigt wurde, folgte die Ablehnung des Antrages von Michael Unter aus Burgwallbach. Er möchte an der Grenze zur Anliegerstraße einen Carport errichten. Sowohl Dachform, Dachneigung als auch Farbe und verwendetes Material sahen die Gemeinderäte als völlig ungeeignet an. Ebenfalls machten die Gemeinderäte den fehlenden Abstand zur öffentlichen Straße für ihre Ablehnung geltend.

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