Im November 2024 durchschlug ein Projektil eine Terrassentür in Unsleben. Der Schütze, ein Jäger, verletzte bei der Abgabe des Schusses waffenrechtliche Vorschriften. Darüber informiert auf Anfrage dieser Redaktion das Landratsamt Rhön-Grabfeld. Demnach schloss die untere Jagdbehörde mittlerweile die Prüfung des Falls ab und stellte fest, dass der Mann gegen die bei der Schussabgabe zu beachtenden Sorgfaltspflichten verstoßen hat.
Wie Markus Küstner, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Anfang Februar 2025 mitgeteilt hatte, schlug die Kugel am 16. November 2024 gegen 5.20 Uhr versehentlich in eine Tür ein. Der Jäger schoss Küstner zufolge in einem Jagdrevier nahe Unsleben von einer Kanzel aus mit seiner Jagdwaffe auf einen Fuchs. Dabei wurde der Schuss "auf nicht näher feststellbare Weise" abgefälscht.
Schuss in Unsleben: Keine Straftat, aber ein Verstoß gegen das Waffenrecht
Das Projektil des Kalibers 308 schlug in den Rahmen einer Terrassentür im zweiten Obergeschoss eines etwa 700 Meter entfernten Wohnhauses ein. Auch bei der Schussabgabe in Richtung eines Tieres, das sich in Bodennähe befindet, sei nicht ausgeschlossen, dass ein Projektil abgefälscht werde und über erhebliche Strecken weiterfliege, so Küstner. Vorsätzliches Verhalten sei nicht nachweisbar, eine Straftat hat der Jäger nicht begangen.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld erkennt, wie Pressesprecherin Melanie Hofmann Anfang Februar sagte, zwar keinen Verstoß gegen ein Jagdverbot. Allerdings habe der Jäger bei der Abgabe des Schusses nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen, so Hofmann Mitte März.

"Demnach wären der Widerruf der Waffenbesitzkarte sowie die Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins angestanden", informiert die Pressesprecherin. Dazu kam es allerdings nicht, denn der Jäger verzichtet laut Hofmann freiwillig auf Waffenbesitzkarte und Jagdschein. "Seine Waffen überlässt er einem Berechtigten", heißt es weiter aus dem Landratsamt.