Das Bürger-Solarpark-Projekt "Sonnenstrom für KÖN" schluckte in der jüngsten Sitzung des Bad Königshöfer Stadtrates einiges an Energie. Nicht nur, weil die Heizkörper fast eineinhalb Stunden liefen, bis Bürgermeister Thomas Helbling alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorgelesen hatte. Auch das Stadtratsgremium musste ordentlich Konzentrationsarbeit leisten, bis die vielen Punkte abgearbeitet waren.
Aber für ein Vorzeigeprojekt wie den Bürger-Solarpark zwischen Merkershausen und Althausen will man sich ins Zeug legen. Schließlich geht es um einen gewichtigen Beitrag zur Versorgung mit regenerativer Energie. Und das mit dem Anspruch, die regional erzeugten Gewinne auch in der Region zu belassen, statt externe Projektierer ins Boot zu holen.

Rund 32 Hektar Fläche auf zwei Gebieten zwischen Althausen und Merkershausen sollen mit Photovoltaik-Modulen bestückt werden, das entspricht einer Fläche von rund 44 Fußballfeldern. Mit einer Nennleistung von 45 Megawattpeak wird kalkuliert. Seit der Gründung der verantwortlichen KÖNergie GmbH & Co. GmbH im Mai 2023 sind rund 120 Anteilseigner hinzugestoßen. Bürgermeister Thomas Hebling und die Grünen-Stadträtin Sabine Rhein sitzen für die Stadt im Aufsichtsrat.
Erster Strom für 2026 erwartet
"Wir hoffen, dass möglichst noch in diesem Jahr ein erster Teil in Angriff genommen werden kann, insgesamt rechnen wir mit einer Fertigstellung für 2026", so Bürgermeister Thomas Helbling. Die beiden Anlagenteile sollen in den Bereichen Hammerbühle nahe Merkershausen sowie nordwestlich von Althausen nahe dem Eichelberg entstehen.
Eine ganze Latte von Stellungnahmen
Eine erste Hürde hatte der Stadtrat am Donnerstag zu nehmen, der den Bebauungsplan "Sondergebiet Sonnenstrom für KÖN" auf den Weg bringen muss. Eine stattliche Liste von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange musste abgearbeitet werden. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sieht das Bauvorhaben durchaus kritisch. "Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für die Energieerzeugung [...] wird abgelehnt", heißt es von der Behörde. Sie verweist auf die Bedeutung der Nahrungsmittelproduktion in Deutschland, auch im Hinblick auf Unabhängigkeit von globalen Krisen oder Kriegen.

Das Projekt in Bad Königshofen solle auf das nötige Maß beschränkt werden. Der Stadtrat sieht den Vorteil, dass mit einer PV-Anlage mehr Strom produziert werden könne als mit Biomasse, die auf der gleichen Fläche angebaut werde. Außerdem unterstütze der Landesentwicklungsplan (LEP) den Bau von PV-Anlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Der LEP sehe den Ausbau der regenerativen Energien auch im überragenden öffentlichen Interesse.
Auch den Wolf im Blick behalten
Bedenken gab es hinsichtlich einer Nachnutzung der Flächen, sollte die PV-Anlage später einmal wieder abgebaut werden. Es könne sich ein geschützter Wiesenbestand entwickeln, der eine landwirtschaftliche Nutzung verunmöglicht. Die Stadt sieht die Voraussetzungen für eine solche Einordnung als schützenswerter Bestand bei vorliegendem Projekt nicht gegeben. Was eine Verpfllichtung zum Rückbau nach Nutzungsende betreffe, so sei dies vertraglich geregelt, zitierte Helbling aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Das Landwirtschaftsamt rät, was die Umzäunung des Geländes betrifft, auf eine wolfsabweisende Bauführung zu achten, sollte eine Schafbeweidung vorgesehen sein. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt wiederum beklagt, dass eine bloß einreihige Heckenumpflanzung wenig zweckmäßig für die Einbindung der Anlage in das Landschaftsbild sei und favorisiert eine zwei- oder dreireihige Bepflanzung. Die Stadt jedoch argumentiert mit artenschutzrechtlichen Gründen, weil breite Strauchhecken eine zu starke Kulissenwirkung hätten. Diese führt unter Umständen zu einer Vertreibung beispielsweise der Feldlerche.
Blendwirkung ausschließen
Mehrere Behörden befassten sich mit einer möglichen Blendwirkung der zukünftigen Anlage entweder auf Verkehrsteilnehmer oder den Luftverkehr, zumal sich in der Nähe ein Flugplatz befindet. Auch hier verweist die Stadt auf ein entsprechendes Blendgutachten, welches keine kritische Ausgangslage sehe.
Auch der Bayerische Bauernverband wurde befragt. Mit der Agrokraft als Mitprojektant sitzt dieser indirekt ja mit im Boot des Projektes. Der Bayerische Bauernverband spricht in seiner Stellungnahme die artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen insbesondere für die Feldlerche an. Diese müssten so festgesetzt sein, dass die landwirtschaftliche Nutzung umliegender Flächen nicht beeiträchtigt werde.
Die nächsten Schritte
Insgesamt wurden 41 Träger öffentlicher Belange angeschrieben, Antwortschreiben kamen von 29 Behörden und Verbänden. Die entsprechenden Erwiderungen der Stadt segnete der Stadtrat ab. Sie gehen nun zurück an die Träger öffentlicher Belange. Nächste Schritte sind eine neuerliche Kenntnisnahme der Stellungnahme, dann kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Bürgersolarkraftwerk erfolgen.