Antrag auf 30er-Zone am Ortseingang Richtung Eyershausen
In der ersten Sitzung des Marktgemeinderates Trappstadt im Jahr 2022 im Feuerwehrhaus in Alsleben standen unter anderem die Themen Klärschlammentsorgung, planungsrelevante Bezeichnungen für die eventuell entstehenden Photovoltaikanlagen, eine Anpassung der Gebühren für kommunale Gebäude und die Anschaffung von digitalen Bos Funkgeräten für die freiwilligen Feuerwehren auf der Tagesordnung. Außerdem wurde auf schriftlichen Antrag die Verkehrssituation am Ortseingang aus Richtung Eyershausen im Ortsteil Trappstadt erörtert.
Die VG strebt eine zukunftssichere Klärschlammentsorgung an. Die im Moment noch gegebene Möglichkeit, den Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen auszubringen, wird keine Zukunft haben. Die großen Kommunen im Landkreis sind dazu übergegangen, den Klärschlamm zu trocknen und danach zu pressen. Die gepressten Einheiten werden dann großen Verbrennungsanlagen zur Energiegewinnung zugeführt. Inwieweit diese oder andere Vorgehensweisen für die Gemeinden der VG effektiv und zukunftssicher sind, soll eine Firma im Rahmen einer Machbarkeitsstudie prüfen. Die entstehenden Kosten werden auf die Einwohnerzahlen der einzelnen Gemeinden umgerechnet. Pro Einwohner wird der Haushalt der Marktgemeinde mit 2,97 Euro belastet werden.
Bezeichnungen die Vorplanungen "Freiflächen – Photovoltaikanlagen"
In der Marktgemeinde stehen drei Flächenkomplexe für die Vorplanungen einer eventuellen Gewinnung von Energie aus Sonnenkraft zur Debatte. Zur Vorbeugung von Missverständnissen und Verwechslungen ist es notwendig, einheitliche Bezeichnungen zu verwenden.
Somit wird man in Zukunft von einem "Energiepark Trappstadt Nord" (Flurstücke Graben, Eichholz und Ottenberg), von einem "Energiepark Alsleben Ost" (Flurstücke Hain und Rothenhag) und von einem Energiepark Alsleben West (Flurstücke Hundsballen und Nähe Bergweg) sprechen.
Eine Auflage, um öffentliche Zuschüsse zu erhalten, war ein deutliches Bemühen um Einnahmen. Außerdem sind mit dem Jahreswechsel 2021/22 die Einnahmen für Miete und Verpachtung umsatz- und mehrwertsteuerpflichtig geworden. Diese Aufforderung und die Mehrbelastungen müssen möglichst moderat auf die Mieter und Pächter umgelegt werden. Erhöht wurden die Benutzungsgebühr für den Kulturraum und die Verbrauchskosten für Wasser, Strom und Heizung im Gästehaus. Vereinheitlicht wurden die Benutzerentgelte für das Gästehaus und die Turnhalle.
Funkmeldeempfänger für die freiwilligen Feuerwehren
Ein Sonderförderprogramm des Freistaates Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funkes in Bayern ermöglicht die Anschaffung von 24 entsprechenden Funkmeldeempfängern. Die Kosten werden zu 80 Prozent bezuschusst.
Das Wohnheim Trappstadt mit seinen 19 stimmberechtigten Bürgern hat einen schriftlichen Antrag auf eine deutliche Verkehrsberuhigung am Ortseingang gestellt. Begründet wird der Antrag mit der Gefährdung der Einwohner durch die deutlich überhöhte Geschwindigkeit vieler einfahrender Autos und Lastwagen. Verschärft wird das Problem durch die Tatsache, dass das Gelände des Wohnheimes gleich nach dem Ortschild beginnt. Verschiedene Lösungen wurden diskutiert. Bürgermeister Custodis wird in einem Ortstermin mit der Polizei die rechtlichen Möglichkeiten besprechen. Die Ergebnisse dieser Beratung werden in einer der nächsten Ratssitzungen vorgelegt.