Er war schon einmal wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden und hatte trotz dieser einschlägigen Vorstrafe und offener Bewährung noch immer – oder schon wieder – über 300 kinderpornografische Bild- und Videodateien in seinem Besitz. Dafür verurteilte das Schöffengericht Bad Neustadt den 57-jährigen Dreher aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld letztes Jahr zu 14 Monaten Gefängnis – ohne Bewährung.
SCHWEINFURT