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Hilders: Wann in der Rhön Streuobst gepflückt werden darf

Hilders

Wann in der Rhön Streuobst gepflückt werden darf

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    Janet Emig (links) vom Verein Natur- und Lebensraum Rhön und Astrid Schäfer alsInitiatorin hoffen, dass dank der Schilder möglichst viel Obst einer Ernte und Nutzung zugeführtwerden kann.
    Janet Emig (links) vom Verein Natur- und Lebensraum Rhön und Astrid Schäfer alsInitiatorin hoffen, dass dank der Schilder möglichst viel Obst einer Ernte und Nutzung zugeführtwerden kann. Foto: Michael Schäfer

    Streuobstwiesen sind Hotspots der Biodiversität und ein prägender Teil der Kulturlandschaft im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön. Zur Erntezeit kommt immer wieder dieselbe Frage auf: Darf ich von den in der Landschaft "verstreuten" Bäumen einfach so pflücken? Der Verein Natur- und Lebensraum Rhön hat einer Mitteilung zufolge Schilder entwickelt, die Streuobstbesitzerinnen und -besitzer in der hessischen Rhön an ihren Flächen anbringen können, um zu kennzeichnen, ob und wo gepflückt werden darf.

    Mit dem Klarapfel sind die ersten Frühäpfel erntereif. Beim Spaziergang durch die Rhön wird da sicher die Lust geweckt, sich zu bedienen. Das sei allerdings nicht überall erlaubt - auch wenn die Bäume offenbar "herrenlos" in der Landschaft herumstehen würden, heißt es in der Mitteilung weiter. Nicht eingezäunte Streuobstwiesen, Baumreihen oder einzelne Bäume seien oftmals privates Eigentum, das mit viel Arbeit gepflegt werde. Hier wollen die Bewirtschafter die Früchte ihrer Arbeit natürlich auch selbst ernten. Andererseits ist es aber auch manchmal so, dass viele Äpfel ungenutzt zu Boden fallen und verderben, weil niemand sie pflückt.

    Zwei Schilder wurden herausgebracht

    Damit Interessierte erkennen können, ob Bäume zum Bedienen freigegeben sind, hat der Verein Natur- und Lebensraum Rhön zwei Schilder herausgebracht. Den Anstoß hat Astrid Schäfer gegeben, die selbst eine große Streuobstwiese bewirtschaftet. Als ehemalige Geschäftsführerin der Rhöner Apfelinitiative kennt sie beide Seiten: "Es gibt Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die ihr Obst vor unberechtigter Ernte schützen müssen, aber auch solche, die nicht selbst ernten können und froh sind, wenn das Obst von anderen genutzt wird, bevor es verdirbt", wird sie zitiert. 

    Daher gibt es neben der Variante "Bitte nicht pflücken" auch ein Schild mit der Aufschrift "Obstretter gesucht" - für jene, die ihr Obst zur Ernte für den Eigenbedarf anbieten möchten.

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