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Ostheim: Wasserschutzgebiet "Mittelstreuer Quellen": Festsetzungsverfahren geht in die nächste Runde

Ostheim

Wasserschutzgebiet "Mittelstreuer Quellen": Festsetzungsverfahren geht in die nächste Runde

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    Der Bauhof der Stadt Ostheim liegt in der geplanten Wasserschutzzone II. Wie die Zukunft des Betriebs des Bauhofs aussieht, wurde in der umfangreichen Stellungnahme zum Festsetzungsverfahren angefragt. Eine Wertstoffsammelstelle des Landkreises ist hier auch untergebracht. Rechtlich gesehen wäre dies in der Zone II nicht möglich.
    Der Bauhof der Stadt Ostheim liegt in der geplanten Wasserschutzzone II. Wie die Zukunft des Betriebs des Bauhofs aussieht, wurde in der umfangreichen Stellungnahme zum Festsetzungsverfahren angefragt. Eine Wertstoffsammelstelle des Landkreises ist hier auch untergebracht. Rechtlich gesehen wäre dies in der Zone II nicht möglich. Foto: Sabine Pagel

    In die nächste Runde geht das Festsetzungsverfahren für das Wasserschutzgebiet (WSG) für die "Mittelstreuer Quellen". Das die Stadt Ostheim nicht besonders "glücklich" über das geplante Wasserschutzgebiet ist, ist sicher kein Geheimnis. Betroffen davon ist ein großer Teil der Ostheimer Gemarkungsflächen.

    Im August diesen Jahres wurde nun die Stadt aufgefordert, eine erneute Stellungnahme als Träger der öffentlichen Belange abzugeben. Bereits im Jahre 2018 hatte die Stadtverwaltung Ostheim mit fachlicher Unterstützung der Landschaftsarchitektin Miriam Glanz (Leutershausen) eine umfangreiche Bewertung der Lage abgegeben.

    Nach neuen Untersuchungen musste das Verfahren neu begonnen werden. Für die jetzige Beurteilung der Situation greift die Stadt Ostheim wieder auf die Fachexpertise der Landschaftsarchitektin zurück. Im Gremium wurde das Thema bereits ausgiebig diskutiert.

    Erhebliche Einschränkung befürchtet

    In der Septembersitzung des Stadtrats waren Landrat Thomas Habermann, Doris Dellert (Abteilungsleiterin des Umweltamtes im Landratsamt Rhön-Grabfeld) sowie der zuständige Geologe Klaus Reder zugegen (wir berichteten). Sie erläuterten den Stadträten die Hintergründe, die neuen Erkenntnisse sowie die daraus resultierenden Veränderungen. In der letzten Sitzung wurde nun das ausführliche Exposé vom Gremium besprochen und verabschiedet.

    Landschaftsarchitektin Glanz erläuterte den Stadtratsmitgliedern und Zuhörern noch einige Details. Mit der Festsetzung des WSG befürchtet man eine erhebliche Einschränkung der künftigen städtebaulichen Entwicklung. Des Weiteren beruft man sich auf den Vertrauensschutz, nachdem es im Jahre 1999 bereits einen Schutzgebietsentwurf gab. Nach damaligen Sachstand war das Gewerbegebiet Bündt nicht in die Wasserschutzzone einbezogen und die Planung beziehungsweise Erschließung des Gebietes wurde durchgeführt.

    Bereits zwei Kaufinteressenten zurückgetreten

    Die Stadt wünscht sich die Sicherheit, dass das geplante WSG in seinem Umfang endgültig bleibt und nicht in Zukunft mit einer Verschärfungen der Zonierung beziehungsweise einer weiteren Vergrößerung zu rechnen ist. Neben dem Wertverlust von Immobilien und Grundstücken sowie landwirtschaftlichen Flächen bestehe durch das WSG auch die Gefahr von Brachflächen. Hier wird explizit die Kupfermühle beziehungsweise das Sägewerk Nix & Zinn genannt.

    Bereits zwei Kaufinteressenten sind zurückgetreten, da aufgrund der Wasserschutzzone II Erweiterungen oder Umbaumaßnahmen nicht möglich seien.

    Neuer Standort müsste gesucht werden

    Ebenfalls in der Schutzzone II liegt der städtische Bauhof, der 2010 hier angesiedelt wurde. Bauliche Veränderungen wären nicht mehr möglich. Rein rechtlich gesehen wäre eine Wertstoffsammlung, die im Übrigen vom Kommunalunternehmen des Landkreises an diesem Standort durchgeführt wird, ebenfalls nicht mehr durchführbar. Der Standort des Grüngutabfallplatz müsste ebenso bewertet werden. Entweder müssten Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden oder gegebenenfalls ein neuer Platz gesucht werden. Beides ziehe Kosten nach sich.

    Finanzielle Mittel hierfür stehen der Stadt Ostheim derzeit nicht zur Verfügung. Auch auf die Parkplatzsituation in Bezug auf Großveranstaltungen, wie der kürzlich stattgefundene Wurstmarkt, wurde hingewiesen. Hier sind zusätzliche Parkflächen notwendig, die aktuell auch in den Streuauen ausgewiesen werden. Dies wäre im WSG nicht mehr möglich.

    Betroffene Grundeigner explizit informieren

    Gefragt wird ebenso, wer die Kosten bei einer notwendigen Sanierung der Abwasserleitungen trägt, die bei einem geforderten Dichtigkeitsnachweis zutage kämen. Die Stadträte machten deutlich, das die betroffenen Bürger beziehungsweise Eigentümer der Flächen im Bereich des WSG dringend über die möglichen Konsequenzen und Einschränkungen explizit informiert werden müssten.

    Das zehn Seiten starke Dokument enthält neben den genannten Punkten und Hinweisen noch weitere Fragestellungen zu den einzelnen Sachverhalten bezüglich des geplanten WSG sowie deren Umsetzen und den Folgen. Das Gremium segnete den Stellungnahme ab. Nun ist die Wasserrechtsverwaltung am Zug.

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