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Bad Neustadt: Wegen Corona-Protesten: Nun erlässt auch Rhön-Grabfeld eine Allgemeinverfügung

Bad Neustadt

Wegen Corona-Protesten: Nun erlässt auch Rhön-Grabfeld eine Allgemeinverfügung

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    "Versammlung" ist auf der Laufschrift eines Polizeieinsatzwagens zu sehen. Wie hier in Schweinfurt (Archivfoto) hat der Landkreis Rhön-Grabfeld eine Allgemeinverfügung erlassen, dass Versammlungen nur noch im Bereich der von den Stadtmauern begrenzten Innenstadt von Bad Neustadt stattfinden dürfen. 
    "Versammlung" ist auf der Laufschrift eines Polizeieinsatzwagens zu sehen. Wie hier in Schweinfurt (Archivfoto) hat der Landkreis Rhön-Grabfeld eine Allgemeinverfügung erlassen, dass Versammlungen nur noch im Bereich der von den Stadtmauern begrenzten Innenstadt von Bad Neustadt stattfinden dürfen.  Foto: Daniel Vogl/dpa

    Nun also auch hier. Nach den Landkreisen Schweinfurt, Haßberge und Bad Kissingen hat der Landkreis Rhön-Grabfeld zu den Kundgebungen, die gegen die Corona-Maßnahmen stattfinden, eine Allgemeinverfügung erlassen. Das teilte das Landratsamt am Freitagmittag mit. Vorausgegangen waren Abstimmungen von Stadt, Landkreis und Polizei. 

    Diese Allgemeinverfügung gilt konkret für eine "geplante, nicht angemeldete öffentliche Versammlung in Gestalt eines 'Spaziergangs' gegen die Corona-Regelungen und/oder Corona-Schutzimpfungen" am Montag, 17. Januar in Bad Neustadt, so der amtliche Text. 

    Versammlung auf Bad Neustädter Innenstadt beschränkt

    Demnach darf die Versammlung am kommenden Montag zwischen 18 und 19.30 Uhr ausschließlich im Bereich der von den Stadtmauern begrenzten Innenstadt von Bad Neustadt in Form eines Umzuges stattfinden. In den Hinweisen heißt es, dass gemäß der Bayerischen Infektionsschutzverordnung die Abstandsregelungen einzuhalten sind. Zudem ist das Mitführen von Waffen verboten, die Polizei ist ab Versammlungsbeginn die zuständige Versammlungsbehörde. 

    Die Polizei (Archivfoto) ist bei Corona-Protestveranstaltungen die zuständige Versammlungsbehörde, hier zu sehen auf dem Bad Neustädter Marktplatz.
    Die Polizei (Archivfoto) ist bei Corona-Protestveranstaltungen die zuständige Versammlungsbehörde, hier zu sehen auf dem Bad Neustädter Marktplatz. Foto: Hanns Friedrich

    Als Begründung für die erlassene Allgemeinverfügung führte Landrat Thomas Habermann im Gespräch mit dieser Redaktion die Verkehrssicherheit an. Die Polizei hätte zuletzt beobachtet, dass sich Gruppen aufgeteilt hätten und so eine Begleitung durch die Beamten nicht mehr möglich sei. "Die Menschen haben dann beispielsweise die Meininger Straße überquert oder gar blockiert", so Habermann. Es besteht daher die Gefahr, dass die Teilnehmer auf der mehrspurigen, viel befahrenen Straße von Autos erfasst und verletzt werden könnten.

    Weitere Allgemeinverfügungen könnten folgen

    Bei der Allgemeinverfügung handelt es sich um eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit für einen konkreten Tag oder Anlass. "Wir müssen von Fall zu Fall aufs Neue entscheiden", spricht Thomas Habermann die rechtliche Komponente ein. Es könnte daher sein, dass weitere behördliche Anordnungen in den kommenden Wochen folgen.

    Omikron im Landkreis auf dem VormarschDie Omikronvariante des Coronavirus breitet sich im Landkreis Rhön-Grabfeld immer weiter aus. Mittlerweile, so das Landratsamt, liegt Omikron bei 85 Prozent der Infektionen im Landkreis vor. Zum Stand Freitag waren es insgesamt 232 Infektionen. Besonders bei geimpften Personen beobachte man zurzeit keine schweren Verläufe. Mit einer ungeimpften 85-jährigen Person habe sich mittlerweile der erste Omikron-Patient in stationäre Behandlung begeben müssen. Hinsichtlich der allgemeinen Lage macht sich die Virusvariante deutlich in den Landkreis-Zahlen bemerkbar. Laut RKI kamen am Freitag 158 neue Corona-Fälle aus Rhön-Grabfeld hinzu. Der Inzidenzwert stieg deutlich an – von 407,5 am Donnerstag auf 504,3. Zum Stand Freitag, 10 Uhr, galten 542 Landkreisbewohnerinnen und -bewohner als infiziert.Quelle: Landratsamt/chü

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