Im Internet werden sie "Frigga" und "Anton" genannt. Nachdem sie mehrere Schafherden der Rhön angegriffen hatten, haben die Regierung von Unterfranken und wenig später auch das Regierungspräsidium in Kassel eine Abschussgenehmigung für die beiden Wölfe erlassen. Das stößt nun auf teils heftige Kritik bei Naturschutzorganisationen und Wolfsschützern.
Während man beim Bund Naturschutz Bayern den Entnahmebescheid trotz "massiver Schwächen" akzeptiert, fordert der BUND Landesverband Hessen eine Korrektur der Abschussgenehmigung. Für Aufsehen und Verunsicherung in der Rhön sorgt eine Organisation namens "Wolfsschutz Deutschland e. V", die sich gegen jede Entnahme von Wölfen hier ausspricht und weitgehende Konsequenzen bei einem Abschuss ankündigt.
Ausreichender oder mangelhafter Herdenschutz bei Wolfsattacken?
"Wir werden Strafanzeige gegen ausführende Jäger und Behördenmitarbeiter stellen, sollten tatsächlich Wölfe dort abgeschossen werden", erklärt Wolfsschutz Deutschland auf seiner Internetseite. Jäger sollten sich nicht über die Rechtslage in Sicherheit wiegen. Im Fall von "Frigga" und "Anton" hätten weder Vergrämungsmaßnahmen stattgefunden, noch seien die Weidetiere ordentlich gesichert gewesen.

Damit widerspricht der Verein den beiden Behörden, die ihre Abschussgenehmigung unter anderem damit begründen, die Wölfe hätten gelernt, Herdenschutz zu überwinden und Schutzzäune zu überspringen. Wolfsschutz Deutschland spricht von fehlenden oder mangelhaften Schutzvorkehrungen mit Weidezäunen oder Weidenetzen bei den Wolfsattacken. Auf fehlenden Weidetierschutz solle nicht mit Abschussverfügungen reagiert werden, sondern mit dem Verhängen von Strafzahlungen gegen die Weidetierhalter, fordern die Wolfsschützer. Ohne nähere Erläuterungen ruft der Verein zu Spaziergängen in den betroffenen Gebieten auf. Dort fragt man sich, ob das als Aufforderung zur Störung der Wolfsjagd zu sehen ist.
BUND Hessen fordert Abschuss nur auf gesicherten Weiden
Etwas weniger drastisch reagiert der BUND Hessen, aber auch den Verantwortlichen dort geht die "Ausnahmegenehmigung zur Wolfsentnahme" des Regierungspräsidiums Kassel zu weit. "Ich bin schockiert! Die Abschussgenehmigung des RP Kassel setzt das völlig falsche Signal", so der Kommentar von Thomas Norgall, stellvertretender Geschäftsführer des BUND Hessen.
Mit diesem Bescheid dürften Wölfe auch im Umfeld von Weideflächen erschossen werden, die keinen vorgeschriebenen Herdenschutz aufweisen. Somit sei er eine Ermunterung an Weidetierhalter, auf die empfohlenen und geförderten Herdenschutzmaßnahmen zu verzichten. "Das muss sofort korrigiert werden", fordert Norgall.

Der Bund Naturschutz Bayern will nach intensiver Abwägung nicht gegen die Genehmigung zum Abschuss der beiden Wölfe vorgehen. Der Entnahmebescheid habe jedoch massive Schwächen, sagt Wolfsexperte Uwe Friedel und verweist auf das Thema mangelnder Herdenschutz.
Gleichzeitig gelte es auch, die Probleme der Weidetierhalter und ihre Bemühungen zu berücksichtigen. Herdenschutz sei ein "Lernprozess". Die Drohung mit Strafanzeigen gegen die Jäger sieht der Experte des Bund Naturschutz kritisch. Jäger sollten sich auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide verlassen können.
Regierung von Unterfranken sieht keine Strafbarkeit bei Wolfsabschuss
"Ein Abschuss der Wölfe ist rechtlich nicht zu beanstanden", teilt ein Sprecher der Regierung von Unterfranken auf Nachfrage mit. Voraussetzung sei, dass er im Einklang mit den im Entnahme-Bescheid festgelegten Auflagen und von einem dazu berechtigten Jäger erfolgt.

Der Entnahme-Bescheid sei bisher nicht gerichtlich angegriffen worden und habe somit Bestand. Entsprechend würden Straftaten nach dem Naturschutzgesetz ausscheiden, so die Regierung: "Letztendlich liegt es in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden, dies abschließend zu beurteilen."