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Schweinfurt: 50 000 Euro: Mann aus Bad Kissingen wegen Drogenhandels angeklagt

Schweinfurt

50 000 Euro: Mann aus Bad Kissingen wegen Drogenhandels angeklagt

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    Wegen Drogenhandels steht ein 38-Jähriger aus Bad Kissingen vor dem Landgericht Schweinfurt.
    Wegen Drogenhandels steht ein 38-Jähriger aus Bad Kissingen vor dem Landgericht Schweinfurt. Foto: Horst Breunig

    Vor dem Landgericht Schweinfurt geht es seit Freitag um Rauschgifthandel im Kilogrammbereich. Ein 38-Jähriger und eine 44-Jährige sitzen auf der Anklagebank. Laut Anklageschrift soll der Anlagenmechaniker aus dem Landkreis Bad Kissingen seit mindestens Anfang 2020 einen "schwunghaften und gewinnbringenden" Handel mit Betäubungsmitteln, insbesondere mit Marihuana und Amphetamin betrieben haben. Die Ware soll er immer wieder bei einem Lieferanten aus Nordrhein-Westfalen bestellt haben.

    Laut Staatsanwaltschaft bekam der Mann, der keinen Führerschein besitzt, dabei Hilfe von einer Bekannten aus Bad Kissingen, die für ihn die Fahrten übernommen habe. Die angeklagte Frau soll die Betäubungsmittel mit ihrem eigenen Auto beim Lieferanten abgeholt und gleichzeitig Geldbeträge abgeliefert haben. Für die Beschaffungsfahrten habe sie jeweils mindestens 300 Euro vom 38-Jährigen erhalten.

    Rund 50 000 Euro durch Drogenhandel eingenommen

    Insgesamt soll der Mann, der mit Fußfesseln in den Sitzungssaal geführt wurde, rund 50 000 Euro durch den gewinnbringenden Weiterverkauf der Betäubungsmittel eingenommen haben. Er steht deshalb nun wegen "vorsätzlichem unerlaubten Erwerb" sowie unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln vor Gericht. Seine Komplizin muss sich wegen Beihilfe verantworten. Zudem soll sie auf ihren Fahrten unter Drogeneinfluss gestanden haben.

    Der 38-jährige Angeklagte räumte die Vorwürfe ein, nannte jedoch keine Abnehmer seiner Ware. Auch die vermeintliche Fahrerin gab zu, Fahrten für den Angeklagten durchgeführt zu haben, jedoch habe die 44-Jährige nicht detailliert gewusst, um welche Mengen und Geldsummen es sich dabei handelte. Sie habe den Angeklagten sehr gemocht und ihm deshalb ihre Hilfe angeboten.

    Polizei nimmt die Fahrerin auf Rastplatz fest

    Nach Hinweisen eines Informanten sowie vorheriger Observierung des Betäubungsmittelgeschäftes konnte die Polizei die Frau bei einer Fahrt am 2. September 2020 stellen und die gelieferte Ware sicherstellen. Vor Gericht schlug die Verteidigung des Angeklagten nun einen sogenannten Deal vor, bei dem man sich vorab mit Staatsanwaltschaft und Richter auf ein Strafmaß einigen könne. Mit seinem Geständnis habe der Mann bereits im Vorfeld "umfangreiche Ausführungen gemacht", welche ihm nun zu einer kürzeren Freiheitsstrafe verhelfen können sollten. Die Verteidigung stellte sich dabei eine Dauer von drei bis vier Jahren vor.

    Da die Staatsanwaltschaft jedoch einen Strafrahmen zwischen "vier Jahren und neun Monaten und fünf Jahren und drei Monaten" als realistischer ansah, kam eine Verständigung nicht in Frage, auch wenn der Vorsitzende Richter die geleistete "Aufklärungshilfe" des nicht vorbestraften Angeklagten in seiner Bewertung durchaus berücksichtigte. Die Verteidigung der angeklagten Frau signalisierte ohnehin kein Interesse an einer Verständigung.

    An diesem Dienstag, 8. Juni, soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Dann sollen weitere Zeugen und Sachverständige zu Wort kommen. Außerdem soll die Rolle der Komplizin genauer beleuchtet werden. Denn bislang ist unklar, in welcher Art und Weise die Frau genau in die Pläne mit eingebunden war.

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