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6880 Ausländer und 29 000 Akten

Stadt Schweinfurt

6880 Ausländer und 29 000 Akten

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    6880 Ausländer und 29 000 Akten
    6880 Ausländer und 29 000 Akten Foto: FOTO FUCHS-MAUDER

    Die Einrichtung ist eher spartanisch. Schon der Wartebereich gleich nach der Eingangstür stimmt den Besucher auf das ein, was hier und wie die Vorgänge hier erledigt werden: korrekt, sicherlich oft mit viel Gefühl, doch die Paragrafen lassen den Mitarbeitern kaum Raum für eigene Entscheidungen. Dass bei jährlich 7000 Fällen jedoch doppelt so viele Beratungen stattfinden, das spricht für ein Engagement, das die Vorgaben eines Dienstes nach Vorschrift bei weitem sprengt. Die Chefs Winfried Braun (Leiter des Amtes für Meldewesen und Statistik) sowie Referatsleiter Jürgen Montag freuen sich über diese Einstellung der Mitarbeiter. In den bis vor kurzem vom Bürgerservice genutzten Räumen wird so weiterhin ein, wenn jetzt auch auf eine Gruppe abgestimmter, Bürgerservice geleistet. Gerhard Knöchel, Maren Wieland, Marco Steigerwald, Stefanie Richter und Christian Link helfen weiter, auch wenn es nicht um das eigene Aufgabengebiet geht. So werden Kontakte zum Arbeitsamt oder anderen Behörden vermittelt, Auskünfte aller Art gegeben, Ansprechpartner, etwa bei den Krankenkassen, genannt.

    Aktuell betreut die Ausländerstelle 6880 Mitbürger. Bei 108 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten sind Nationen aus allen Erdteilen in Schweinfurt vertreten. An erster Stelle stehen die 2600 Türken. Größere Gruppen stammen aus: Afghanistan 113, Bosnien-Herzegowina 91, China 33, Griechenland 840, Irak 166, Italien 249, Kasachstan 183, Kroatien 57, Mazedonien 144, Österreich 78, Polen 1999, Russische Föderation 294, Serbien und Montenegro 418, Thailand 39, Urkraine 108, USA 212, Vereinigtes Königreich 48 und Vietnam 104. Zu den Exoten zählen Pässe aus Angola, Botsuana, Jamaika, Kap Verde, Malediven, Nicaragua, Sambia, Togo, Turkmenistan und Venezuela.

    Für jeden Ausländer, der in Schweinfurt lebt, hat das Amt eine Akte angelegt, aktuell also 6880. Weitere 5000 Akten schlummern im Keller. Sie stammen von Ausländern, die in den letzten Jahren aus Schweinfurt weg gezogen sind. Nur wenn sie in den Landkreis Schweinfurt übersiedeln, wandern die Akten zum hiesigen Landratsamt, alle anderen bewahrt das Amt 30 Jahre auf. Für 17000 Altakten war im Kassengebäude kein Platz zu finden. Diese sind im Stadtarchiv untergebracht.

    Auf die Mitarbeiter von Gerhard Köchel kommt heuer mit der EU-Erweiterung zum 1. Mai viel Arbeit zu. An eine Personalaufstockung ist allerdings nicht gedacht. Ändern werden sich die Aufenthaltserlaubnisse von Tschechen, Polen sowie von Mitbürgern aus den baltischen Staaten. Auch Zuzüge aus diesen Ländern werden nicht ausbleiben. Weitere gravierende Änderungen mit Neubewertungen von Aufenthaltserlaubnissen zeichnen sich durch die politische Diskussion um ein neues Zuwanderungsrecht ab.

    Hauptaufgabe der Ausländerstelle ist die Bearbeitung und Überwachung der Aufenthaltserlaubnis. Zwar nicht für die rechtliche, aber doch für die örtliche Betreuung von derzeit 269 Asylbewerbern in Schweinfurt zeichnet man zudem verantwortlich. Zum Alltagsgeschäft gehören zudem Anfragen und Anträge beim Familiennachzug oder etwa die befristete Duldung von Bürgerkriegsflüchtlingen. Auch die Botschaften der Bundesrepublik im Ausland melden sich immer wieder bei der Dienststelle. Dann ist abzuklären, ob ein Gastgeber in Schweinfurt auch wirklich seinen Besuch unterbringen kann. Schließlich soll das Visum kein Sprungbrett für die Landung im deutschen Sozialnetz sein.

    Unter die Haut gehen den Mitarbeiter immer wieder Fälle, wenn nach Jahren ein Antragsteller auf Asyl oder etwa ein Bürgerkriegsflüchtling mit der ganzen Familie zurück geschickt werden sollen, weil sich beispielsweise nach Meinung der Innenminister der Länder die Lage in dem Heimatland des Gastes entschärft hat und nicht mit Verfolgung zu rechnen sei. Die Stadt führt hier nur aus; hat keine Entscheidungsfreiheit.

    Im letzten Jahr kam es in Schweinfurt zu 22 Abschiebungen und 15 Ausweisungen. Mit der Ausweisung erfolgt der Verlust des Aufenthaltsrechtes - so das Amtsdeutsch. Wird die Ausweisung akzeptiert, kann das Amt für Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht erlangen können, meistens finanzielle Hilfe zur Ausreise oder einem neuen Start in dem Heimatland vermitteln. Die Abschiebung ist die nächste Instanz und erfolgt zwangsweise.

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