Das Bauvorhaben in der Keßlergasse 5 und 7 ist nicht nur ein Zankapfel zwischen Bauverwaltung, Denkmalpflege und OB auf der einen Seite und Teilen des Stadtrates sowie des Bauherren auf der anderen. Es könnte auch eine unendliche Geschichte werden. Am Donnerstag, 7. Dezember, steht es jedenfalls als erster Tagesordnungspunkt auf der Liste des Bauausschusses, der sich ab 8 Uhr im großen Sitzungssaal trifft.
Worum geht es? Der Bauherr, ein Ehepaar aus Schweinfurt, hat beantragt, das Haus in der Keßlergasse 7 abzureißen und neu zu bauen sowie das daneben stehende Einzeldenkmal Keßlergasse 5 in Teilen abzureißen und wieder aufzubauen. Entstehen sollen im Erdgeschoss eine rund 130 Quadratmeter große Gewerbeeinheit, in den Obergeschossen mehrere Wohnungen.
Denkmalpflege ist strikt gegen die Pläne des Bauherren
Das Ansinnen wird seit Jahren diskutiert, die Denkmalpflege ist strikt gegen die Pläne des Bauherren, weil man befürchtet, dass die Umbauten so groß sind, dass das Haus seinen Denkmalcharakter verliert. Im Kern geht es unter anderem um den Erhalt einer historischen Stuckdecke im ersten Stock sowie die Fassade zur Keßlergasse. Den eingereichten Entwurf des Architekten lehnen Bauverwaltung und Denkmalpflege ab. Den Entwurf des Stadtheimatpflegers Dag Schröder, selbst Architekt, lehnt wiederum der Bauherr als nicht umsetzbar ab.
Nun ist ein Patt entstanden, denn der vor einigen Wochen vom Bauausschuss mit knapper Mehrheit gefasste Beschluss pro Bauantrag des Bauherrn ist aus Sicht der Stadtverwaltung rechtswidrig. Darauf wurde in der damaligen Sitzung auch mehrfach hingewiesen. Solange die Denkmalpflege kein Einverständnis erteilt, darf nicht umgebaut und schon gar nicht abgerissen werden. Der OB wird indessen dem Bauausschuss Gelegenheit geben, den rechtswidrigen Beschluss zu korrigieren. Geschieht dies nicht, muss im Stadtrat entschieden werden.

Bleibt man auch dort bei der Meinung, der Bauantrag sei entgegen der Rechtsmeinung der Verwaltung in Ordnung, wird der OB den Vorgang der Regierung von Unterfranken zur Entscheidung vorlegen. Es wäre das erste Mal, dass ein Beschluss des Stadtrates von der Regierung bemängelt und aufgehoben würde.
Wie es in der Sache weitergeht und ob ein Kompromiss möglich ist, um eine Sanierung der beiden heruntergekommenen Gebäude in einer der wichtigsten Einkaufsstraßen der Innenstadt zu ermöglichen, ist derzeit völlig offen. Ausweislich der Sitzungsunterlagen bleibt die Stadt in Bezug auf den eingereichten Bauplan des Bauherren bei ihrer Meinung: nicht genehmigungsfähig.