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Schweinfurt: AfD zu Corona-Protest in Schweinfurt: Demonstranten sind Querschnitt der Gesellschaft

Schweinfurt

AfD zu Corona-Protest in Schweinfurt: Demonstranten sind Querschnitt der Gesellschaft

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    Die AfD sieht den unangemeldeten Massenprotest am vergangenen Sonntag auf dem Schweinfurter Marktplatz als Flashmob durch das Grundgesetz gedeckt. 
    Die AfD sieht den unangemeldeten Massenprotest am vergangenen Sonntag auf dem Schweinfurter Marktplatz als Flashmob durch das Grundgesetz gedeckt.  Foto: Willi Schmidt/Photo Lab Schweinfurt

    Der Massenprotest gegen die Corona-Regeln am Sonntagabend in der Schweinfurter Innenstadt wird im Netz als erfolgreiche Aktion gefeiert. Auch die AfD Unterfranken und der Schweinfurter AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner posteten ein Video von dem Massenprotest auf ihren Facebook-Seiten mit dem Kommentar: "... mindestens 1500 Teilnehmer an einem spontanen Spaziergang durch die Innenstadt. Das rotzfreche Brechen von Wahlversprechen kommt anscheinend nicht so gut an." Auf Nachfrage der Redaktion nehmen AfD-Landtagsabgeordneter Richard Graupner und AfD-Kreisrat Bernd Schuhmann Stellung dazu.

    AfD-Landtagsabgeordneter Richard Graupner.
    AfD-Landtagsabgeordneter Richard Graupner. Foto: Roland Pleier

    Wie stehen Sie als Schweinfurter Vertreter der AfD im Landtag beziehungsweise Kreistag zu dieser Aktion?

    Richard Graupner: Die AfD verteidigt konsequent das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit. Die Demonstration von letztem Sonntagabend verlief auch Polizeiangaben zufolge friedlich. Die Demonstranten stellten einen Querschnitt der Schweinfurter Bevölkerung dar. Keinesfalls handelte es sich um Extremisten oder potenzielle Gewalttäter, wie das Framing vom "Aufmarsch" in Ihrer Berichterstattung leider dem unbedarften Leser nahelegt. Eher verhält es sich wohl so, dass die nun geplante Impfpflicht, welche die Menschen als klar gebrochenes Wahlversprechen erkennen, auf vermehrten Widerstand in allen Teilen der Bevölkerung stößt.

    Bernd Schuhmann: Als Mitglied einer konsequent basisdemokratischen Partei stehe ich grundsätzlich zur Ausübung der in unserem Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und der weiterhin verteidigbaren Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Dieses elementare Grundrecht eines deutschen Staatsbürgers und Demokraten wurde am letzten Sonntag eingefordert und gewährt. Die Menschen, die auf die Straße gegangen sind, stellten die Bandbreite unserer Schweinfurter Gesellschaft dar. In keiner Weise waren es Spinner und randständige Gruppen eben dieser Gesellschaft. Durch die Begrifflichkeit "Aufmarsch" soll der Leser in eine gewisse Denkrichtung geschoben werden. Die Menschen, die an diesem Spaziergang teilnahmen, waren oft ruhig und nachdenklich. Es ist wohl anzunehmen, dass gerade diese Menschen ihr unantastbares Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) zu verteidigen suchten. Trotz der von allen Parteien gegebenen Versprechen "Nein zur Impfpflicht" wird diese Aussage im Moment von allen Parteien, außer der AfD, gebrochen.

    Ist der AfD-Kreisverband in irgendeiner Form an dieser Veranstaltung beteiligt gewesen?

    Graupner: Nein.

    Schuhmann: Nein.

    AfD-Kreisrat Bernd Schuhmann.
    AfD-Kreisrat Bernd Schuhmann. Foto: Oliver Schikora

    Wie beurteilen Sie die Ansammlung von über 1000 Menschen ohne Maske und möglicherweise ohne Impfschutz in Zeiten mit hohen Infektionszahlen und überfüllten Intensivstationen?

    Graupner: Die Ansteckungsgefahr im Freien ist anerkannten wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge sehr gering. Deshalb herrscht auch keine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Eine Impfpflicht für Teilnehmer von Demonstrationen besteht meines Wissens derzeit ebenfalls nicht. Zudem respektiert die AfD die Impfbereitschaft grundsätzlich als individuelle, höchstpersönliche Entscheidung und lehnt eine allgemeine Impfpflicht ab. Grundsätzlich jedoch begrüße ich jedes eigenverantwortliche, gesundheitsbewusste Handeln, welches zur Reduzierung von Infektionsrisiken beiträgt.

    Schuhmann: Jeder Einzelne übt das Recht der individuellen Freiheit der Unversehrtheit  über seinen Körper aus. "Lasse ich mich impfen oder nicht", diese Entscheidung ist von einer freiheitlichen Gesellschaft zu akzeptieren. Die Eigenverantwortung steht dabei absolut im Vordergrund.

    Die Demonstration war nicht angemeldet, was die polizeiliche Absicherung aufgrund der unbekannten Teilnehmerzahl erschwert hat. Es mussten zusätzliche Kräfte angefordert werden. Unterstützen Sie solche "spontanen" Veranstaltungen, die sich zu einem Massenprotest mit unvorhersehbarem Ausgang entwickeln können?

    Graupner: Auch spontane Versammlungen unterliegen dem Schutz des Grundgesetzes. Sofern es im Vorfeld planerische oder organisatorische Aktivitäten gibt, sind Versammlungen selbstverständlich anzumelden.

    Schuhmann: Wie schon das englische Wort "Flash mob" laut Wikipedia erklärt (spontaner Menschenauflauf), ist festzustellen, dass solche Aktionen durch das Grundgesetz gedeckt sind. Bei geplanten Aktionen besteht selbstverständlich Anmeldepflicht.

    Sind Sie Mitglied der Grundrechteinitiative, die sich als Sprachrohr der Demonstrierenden ausgibt?

    Graupner: Nein.

    Schuhmann: Nein.

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