Acht Jahre und neun Monate Haft und die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung - das war das Urteil des Würzburger Landgerichts im Sommer 2021 gegen einen heute 33-Jährigen, der wegen mehrfacher Vergewaltigung angeklagt war. Der Prozess hatte in Würzburg für großes Aufsehen gesorgt. Nun steht der Mann, der in Straubing im Gefängnis sitzt, in Schweinfurt erneut vor Gericht. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Claudia Guba verhandelt gegen ihn wegen der Vergewaltigung einer jungen Frau im März 2018.
Der Angeklagte soll sich im Frühjahr 2018 mit einer Frau aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld getroffen haben, die er einige Wochen vorher kennengelernt und mit der er einmal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Man traf sich später erneut, dieses Mal im Haus der Eltern, die nicht zu Hause waren. Die Frau und der Angeklagte hatten Sex. Nach der Rückkehr aus einer Diskothek forderte der Mann laut Anklage eine Sexualpraxis von der Frau, die diese bereits vorher mehrfach nicht wollte.
Angeklagter gesteht, dass er es darauf anlegt habe
Es kam dennoch zu der sexuellen Handlung, obwohl die Frau dies strikt ablehnte. Außerdem soll der Angeklagte der Frau seinen Arm auf den Hals gedrückt haben, als diese ihren Hund zu ihrem Schutz rufen wollte. Später verließ der Angeklagte das Haus, die Frau informierte Freunde, die sie zur Polizei begleiteten. Die zum Prozessauftakt gehörten Zeugen sowie die Polizisten, die die Aussagen in der Nacht aufnahmen, bestätigten die Glaubwürdigkeit der Schilderungen des Opfers.

Der Angeklagte räumte zu Prozessbeginn die Vorwürfe gegen ihn vollumfänglich ein. In seinem Geständnis, teilweise unter Tränen, erklärte er, er habe es darauf angelegt, obwohl "es klar war, dass sie es nicht wollte". Alles, was das Opfer in den Vernehmungen zur Vergewaltigung in der fraglichen Nacht gesagt habe, "stimmt". In seinem Kopf habe er damals immer gehabt, "es wird ihr dann schon gefallen", sagte der 33-Jährige vor Gericht.
Ermittlungen wegen Vergewaltigung erst nach Beschwerden durch die Nebenklage
Die Tat fällt in den Zeitraum zwischen 2016 und 2018, in dem auch die in Würzburg angeklagten Vergewaltigungen stattfanden, unter anderem die besonders brutale im Würzburger Ringpark im Sommer 2018, bei der das Opfer beinahe ums Leben kam. Damals war der Angeklagte nach eigener Aussage alkoholsüchtig. Auch bei der nun angeklagten Tat habe er über den Tag verteilt mindestens zwei Flaschen Wodka getrunken. Dazu kamen Drogen, meistens Cannabis und Amphetamine.
Interessant ist der Schweinfurter Fall auch wegen einer rechtlichen Besonderheit. Ursprünglich gab es nämlich zunächst 2019 nur eine Anklage wegen Körperverletzung, dieses Verfahren wurde vor dem Amtsgericht aber nie eröffnet. Der Nebenklage-Anwalt Jürgen Scholl aus Schweinfurt, der das Opfer vertritt, hatte mehrmals Beschwerden eingereicht bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg sowie beim Oberlandesgericht Bamberg.
Frau will im Prozess aussagen, um mit dem Fall abschließen zu können
Schließlich nahm die Schweinfurter Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen der Vergewaltigung wieder auf und erhob deswegen Anklage. Gleichwohl war das Verfahren nicht Teil des Würzburger Prozesses. Die rechtlich komplizierten Zusammenhänge verzögerten den jetzigen Prozess und könnten auch bei einer möglichen Revision vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle spielen. Staatsanwalt Christian Spruß erklärte aber, man wolle keine Einstellung des Verfahrens, sondern ein Urteil: "Es geht uns um die Auswirkungen auf das Opfer. Es gab eine Fehleinschätzung, die wollen wir korrigieren."
Der Prozess wird mit der Vernehmung des Opfers am 28. November am Landgericht Schweinfurt fortgesetzt. Anwalt Jürgen Scholl betonte, seine Mandantin wolle aussagen, um mit dem Fall endlich abschließen zu können.