Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Eine persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr. Auch wegen der andauernden Pandemie sollten jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Unter der gebührenfreien Hotline (0800) 4555500 können Fragen geklärt und Termine vereinbart sowie im Vorfeld die Daten zur Arbeitslosmeldung aufgenommen werden, heißt es in der Mitteilung.
Online, per Mail, schriftlich oder telefonisch kann die Kontaktaufnahme mit den Jobcentern erfolgen. Die vereinfachte Beantragung von Arbeitslosengeld II, Weiterbewilligungsanträge oder Veränderungsmitteilungen sind weiterhin unter www.jobcenter-digital.de möglich. Die Vorsprachen in den Jobcentern sollten, wie bisher, nur terminiert erfolgen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 1. Januar geplant.
Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter über die digitalen e-Services der BA erledigen. Nutzer der „BA App“ können auch diese nutzen, um Fragen zu klären.
Ausführliche Informationen im Internet unter: www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/app-ba-mobil.