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Schweinfurt: Aus dem Ausland ausgeliefert: Mann stand wegen kinderpornografischer Dateien vor dem Schöffengericht

Schweinfurt

Aus dem Ausland ausgeliefert: Mann stand wegen kinderpornografischer Dateien vor dem Schöffengericht

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    Symbolbild: Gericht/Justiz
    Symbolbild: Gericht/Justiz Foto: Oliver Berg (dpa)

    Der 46-jährige Angeklagte schluchzt: "Ich schäme mich für die Taten".  Alles, was die fünfseitige Anklageschrift akribisch auflistet, räumt er zu Prozessbeginn vor dem Schöffengericht Schweinfurt ein.

    Leugnen wäre auch weitestgehend zwecklos gewesen, denn Herstellung, Verbreitung und Besitz tausender kinderpornografischer Bilder und Videos sowie der sexuelle Missbrauch von Kindern mittels Videochats ist bestens belegt: gespeichert auf seinen Computern und externen Datenträgern.

    Erstmals soll der gelernte Kaufmann im Mai 2015 mindestens zwei Videos und zwölf Bilder über einen Internetdienst hochgeladen haben, in denen sexuelle Handlungen von unter 14-jährigen Jungen oder deren Missbrauch durch erwachsene Männer gezeigt werden. Weiter wirft ihm die Staatsanwältin vor, von April bis Juni 2016 in zehn Fällen über eine Videochat-Plattform, die nach dem Zufallsprinzip Chatpartner vermittelt, sich vor Kindern unter 14 selbst befriedigt zu haben. Meist habe der Angeklagte diese Handlungen vor Jungen vorgenommen, in zwei Fällen aber auch vor Mädchen.

    1500 Kinderpornos gespeichert

    Diese Aufzeichnungen habe er auf seinem Computer gespeichert und damit auch selbst Kinderpornos hergestellt, so die Staatsanwältin. Ferner soll der heute 46-Jährige in der ersten Jahreshälfte 2016 in mindestens drei Fällen via Skype mehrere kinderpornografische Dateien an andere Nutzer versandt haben.

    Dieses Treiben blieb den Serverbetreibern in den USA nicht verborgen. Sie informierten die deutsche Polizei, die Ende Juni 2016 die Wohnung des Mannes in Schweinfurt durchsuchte. Auf seinem Computer, dem Tablett und externen Festplatten fanden sich mindestens 1000 Bild- und 500 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt.

    Die Taten liegen schon acht bis neun Jahre zurück. Wieso steht der Mann erst jetzt vor Gericht? Weil er sich nach der aufwendigen Beweisermittlung 2018 – rechtzeitig vor dem anberaumten Prozess – in sein südeuropäisches Herkunftsland abgesetzt hatte. Fünf Jahre dauerte es, bis ihn dort die Polizei eher durch Zufall aufgreifen konnte. Sie hatte, so der Angeklagte, Rauschgiftdealer gesucht und dabei ihn, der mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde, nebenbei gefunden. Er kam Ende August dieses Jahres in Auslieferungshaft, seit Mitte September sitzt er in einer unterfränkischen Haftzelle.

    Der Verteidiger plädiert für eine Bewährungsstrafe

    Geständig ist der Angeklagte und auch nicht vorbestraft, er habe sich aber bis heute nicht mit seinen Taten auseinandergesetzt, sagt die Staatsanwältin. Aus purer "Sammelleidenschaft" will der Angeklagte die kinderpornografischen Bilder und Videos erstellt und gehortet haben, dabei habe er die Dateien zum Teil selbst umbenannt. "Heute wären das alles Verbrechenstatbestände", so die Anklagevertreterin, nicht aber zur Tatzeit. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Verteidiger plädiert für eine Bewährungsstrafe.

    Daraus wird nichts: Zwei Jahre und fünf Monate lautet das Urteil des Schöffengerichts für den sexuellen Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung, Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Dateien. Da ist Bewährung ausgeschlossen. Mit dem Videochat mit deutlich unter 14-Jährigen, bei dem er zehnmal sexuelle Handlungen an sich vornahm, habe er "eine Schwelle überschritten", so der Vorsitzende.

    Auch sein Verhalten danach – die Flucht und Nichtauseinandersetzung mit seinen Taten – ließen eine Bewährungsstrafe nicht zu. Gegen das Urteil ist Berufung oder Revision möglich.

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