Dritte Liga im Willy-Sachs-Stadion? Angesichts der sportlich eher mauen Leistungen des das Stadion nutzenden Fußball-Regionalligisten FC 05 Schweinfurt im Moment Utopie. Doch die Stadt als Eigentümer des in Nordbayern einzigartigen Areals muss sich damit beschäftigen, was sie wann in welcher Form tun muss, um das Stadion drittligareif zu machen. Auf Antrag der CSU-Fraktion im Sommer gibt es nun eine Machbarkeitsstudie, die aufzeigen soll, was gemacht werden kann.
Auch wenn der FC 05 in dieser Spielzeit keine realistische Aufstiegschance hat, der Verein hat mit seiner ersten Mannschaft auf Profitum umgestellt und das Ziel, innerhalb der nächsten zwei Jahre aufzusteigen. Im Mai 2019 müsste man als Meister der Regionalliga Bayern eine Relegation zur Dritten Liga spielen, im Mai 2020 würde man als Meister direkt aufsteigen.
Ohne Umbau keine Drittliga-Lizenz für das Stadion
Fakt ist, dass das Willy-Sachs-Stadion im Moment keine Lizenz für die Dritte Liga durch den DFB bekommt. Man benötigt 2000 Sitzplätze, die historische Haupttribüne hat 800, sowie eine Rasenheizung, die es nicht gibt. Außerdem steht es unter Denkmalschutz. Der DFB gewährt Übergangsfristen, es müssen im ersten Jahr nach dem Aufstieg in die Dritte Liga nicht alle Auflagen sofort erfüllt sein.

In der Pflicht steht die Stadt, weil ihr das Stadion gehört. Es wurde 1936 eingeweiht, durch Konsul Willy Sachs gebaut und der Stadt überlassen mit der Prämisse, den FC 05 hier spielen zu lassen. Der Verein zahlt für die Nutzung der Spielfelder durch die erste Herren-Mannschaft und das Frauenteam Miete, die Jugendteams müssen keine Benutzungsgebühren zahlen. Alle anderen Schweinfurter Vereine dürfen das Sachs-Stadion ebenfalls nutzen.
Wie sieht die Denkmalschutzbehörde einen Umbau?
Laut Auskunft der stellvertretenden Pressesprecherin des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Alexandra Beck, wurde das Stadion schon 1973 mit Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in die Denkmalliste eingetragen.

Als Denkmal ist das gesamte Areal inklusive der Freiflächen erfasst. Die Beschreibung ist sehr ausführlich. Explizit unter Denkmalschutz stehen unter anderem laut der Liste die Tribüne, die parkähnliche Anlage mit Geländestufen und diversen Sportplätzen- und Übungswiesen, der Bronzeadler auf Pylon mit Reliefportrait des Stifters am Ander-Kupfer-Platz sowie die Sportgaststätte, das Kassenhäuschen, das Tennishaus sowie das Umkleidehaus mit Wirtschaftsgebäude.
Denkmalschützer sind gesprächsbereit
Auf Anfrage der Redaktion beschreibt Alexandra Beck, was aus Sicht der Denkmalschutzbehörde vorstellbar ist und was nicht. Ein No-Go ist der Abriss der Haupttribüne und Neubau : "Das würde zum vollständigen Verlust der historischen Bausubstanz führen und damit zum Verlust der Denkmaleigenschaft, sodass sie nicht erlaubnisfähig wäre", schreibt Beck.
Das heißt aber nicht, dass Umbaumaßnahmen grundsätzlich nicht möglich sind, im Gegenteil. "Die Tatsache, dass ein Objekt unter Denkmalschutz steht, schließt ja Veränderungen nicht grundsätzlich aus, ganz im Gegenteil", so Beck. Renovierungen und die Anpassung an moderne Nutzungsansprüche seien völlig normal, sie müssen "im Einzelfall auf ihre Auswirkung auf das Denkmal und seine charakteristischen Denkmaleigenschaften" beurteilt werden. Als unkritisch stuft die Behörde zum Beispiel den Einbau einer Drainage und Rasenheizung auf dem Hauptfeld ein. "Bei einer Tieferlegung des Spielfeldes kommt es auf die Höhe und bei einem Umbau der Haupttribüne auf den Umfang des Eingriffs und das Gesamtkonzept an", so Beck.
Als Erstes Machbarkeitsstudie erstellen lassen
Vorgespräche mit der Behörde von Seiten des Vereins bezüglich eines Umbaus bestätigt Beck, verweist aber auf die auch für den Denkmalschutz wichtige Machbarkeitsstudie. "Es liegen keine exakten Informationen über den Umfang der erforderlichen Maßnahmen vor (Anzahl und Anordnung der Sitzplätze, weitere Funktions- und Nebenräume, technische Installationen, An- und Abfahrtswege etc.)." Insofern müssten auch Fragen, ob und in welcher Form Veränderungen an der Haupttribüne oder Neubauten nötig sind "im Rahmen der Machbarkeitsstudie" geklärt werden.

"Die Studie sollte als ersten Schritt eine vollständige Bestandsanalyse der Stadionanlage erfassen, die auch die Geschichte und Genese der Sportstätte und ihre historischen Bedeutungsebenen untersucht. Daraus können dann die das Denkmal prägenden Eigenschaften ermittelt werden, die aus denkmalfachlicher Sicht die Grundlage für eine Erweiterungsplanung darstellen", heißt es im Schreiben des Landesamtes. Wenn das vorliege, könne man sich über alles andere Gedanken machen. Zu klären seien auch die Themen Immissionsschutz, Naturschutz und die Verkehrsanbindung. Ob es im Stadionareal Möglichkeiten für einen Neubau eines Fußballstadions gibt, darüber wollte Alexandra Beck nicht spekulieren: "Das kann erst nach Vorlage der Bestandsanalyse beantwortet werden."