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SCHWEINFURT: Baumschutz: Darf der Bürger überhaupt mitreden?

SCHWEINFURT

Baumschutz: Darf der Bürger überhaupt mitreden?

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    Am Sonntag findet der Bürgerentscheid zur Baumschutzverordnung fort. Nun wird die Frage gestellt: Ist der Bürgerentscheid rechtlich überhaupt zulässig?: Bildtext
    Am Sonntag findet der Bürgerentscheid zur Baumschutzverordnung fort. Nun wird die Frage gestellt: Ist der Bürgerentscheid rechtlich überhaupt zulässig?: Bildtext Foto: Foto: Gerd Landgraf

    „Sind Sie dafür, dass die Stadt Schweinfurt weiterhin eine Baumschutzverordnung hat, die insbesondere folgende Schutzgegenstände enthält: 1. Laubbäume ab einem Stammumfang von mindestens 70 cm*. 2. Nadelbäume ab einem Stammumfang von mindestens 100 cm*. 3. Ersatzpflanzungen im Sinne der Verordnung vom Zeitpunkt ihrer Pflanzung an? *Der Stammumfang von Bäumen ist auf einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden zu messen.“

    Dreiteilige Frage mit Sternchen-Erläuterung

    Diese dreiteilige Frage mit Sternchen-Erläuterung müssen die Schweinfurter am Sonntag beim Bürgerentscheid mit Ja oder Nein beantworten, wenn sie sich für oder gegen den Erhalt einer Baumschutzverordnung im Stadtgebiet aussprechen wollen. Wenige Tage davor bezweifelt ein Verwaltungsfachmann, welcher der Redaktion bekannt ist, die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerentscheids. Ein solcher sei nur zulässig zu „Aufgaben des eigenen Wirkungskreises“ einer Kommune, etwa wenn es um Kläranlagen oder ein Schwimmbad gehe. Und die Frage müsse leicht verständlich sein. Zum Beispiel: Sind Sie für den Bau eines Schwimmbades? Antwort: Ja oder Nein.

    Baumschutz:Position der CSU  

    Baumschutz: Position des Bündnisses 

    Ordnungsreferent: Es gibt dazu einen Juristenstreit

    Eine Verordnung oder Satzung, wie etwa die zum Meldewesen oder dem Baumschutz, sei aber eine „Aufgabe des (vom Gesetzgeber) übertragenen Wirkungskreises“, gegen die laut Gemeindeordnung kein Bürgerentscheid zulässig sei. Dazu gebe es entsprechende Rechtsprechung.

    Haben die Juristen der Stadt tatsächlich einen Bürgerentscheid zugelassen, der rechtlich gar nicht zulässig ist? Nein, sagt Ordnungsreferent Jan von Lackum. Richtig sei, dass ein Bürgerentscheid nur zu Aufgaben des eigenen Wirkungskreises einer Kommune zulässig sei, dem die Stadt ihre Baumschutzverordnung aber zuordne. Es gebe einen „rechtstheoretischen Kommentarstreit“ darüber, ob eine Verordnung oder Satzung dem eigenen oder übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen sei. Man könne gut die eine wie die andere Meinung vertreten. „Wir sind der etwas großzügigeren Kommentierung gefolgt“, so von Lackum – und die schlug bei den städtischen Juristen Richtung Bürgerbegehren und -entscheid aus, im Zweifel für die Bürgerbeteiligung.

    Von Lackum: Die Fragestellung ist klar genug

    Und die Fragestellung: Ist die nicht zu komplex und teilweise sogar kryptisch? Was heißt denn „3. Ersatzpflanzungen im Sinne der Verordnung vom Zeitpunkt ihrer Pflanzung an?“ Der Ordnungsreferent hält „die Anforderungen an die Klarheit der Fragestellung für erfüllt“. Und: Bürgerbegehren und -entscheid habe der Stadtrat einstimmig beschlossen.

    Die Regierung von Unterfranken hält sich raus

    Die Regierung von Unterfranken äußert sich nicht zur Rechtmäßigkeit des Schweinfurter Bürgerentscheids. Ihr lägen dazu keine offiziellen Anfragen oder Beschwerden vor. Richtig sei, dass bei ihr kürzlich eine Person angerufen habe, die dieses Thema „mit uns rechtlich diskutieren wollte“. Die Frage der Zulassung und Durchführung eines kommunalen Bürgerentscheids sei zunächst eine kommunale Angelegenheit, in diesem Fall der Stadt Schweinfurt.

    Stadtrat End: Einiges spricht für Unzulässigkeit

    Für die SPD, einer der 13 Partner im Baumschutzbündnis, erklärt der Stadtrat und frühere Verwaltungsjurist der Stadt, Thomas End, er teile die Meinung des Informanten, dass einiges dafür spreche, dass der Bürgerentscheid unzulässig sei. Die SPD-Fraktion habe sich um Rechtsfragen aber nicht gekümmert, weil „das nicht unser Bürgerentscheid ist“ und es dafür Referenten bei der Stadt gebe. Diese hätten im Stadtrat keine Bedenken geäußert. Bei einer einfachen Fragestellung – soll es eine Baumschutzverordnung geben, Ja oder Nein – gäbe es die Problematik wohl nicht. Seltsam sei, dass nur drei Punkte aus der komplexen Baumschutzverordnung herausgenommen worden seien und zur Abstimmung gestellt würden. Zur dritten Frage habe er sein Unverständnis erklärt, aber keine Antwort bekommen.

    Bezüglich Rechtmäßigkeit auf Referenten verlassen

    Für die Linke, die das Baumschutzbündnis ebenfalls unterstützt, nennt ihr Vorsitzender Frank Firsching eine Bürgerbeteiligung „grundsätzlich im Sinn unserer Auffassung“. Zur rechtlichen Frage müsse sich die Fraktion aber „darauf verlassen, was uns die Referenten sagen“. Sollte der Mitteiler recht haben, wäre das ein „Fauxpas des Rathauses“. Sollte der Bürgerentscheid für den Erhalt der Verordnung ausgehen und die CSU dagegen vorgehen, „wäre das eine politische Bankrotterklärung“.

    Stadtrat Funk geht von Rechtmäßigkeit aus

    Aus seinem Erstaunen über die mögliche Rechtswidrigkeit des Bürgerentscheids macht auch CSU-Fraktionschef Stefan Funk keinen Hehl. Darüber habe er sich keine Gedanken gemacht. Funk: „Ich gehe aber davon aus, dass der Bürgerentscheid zulässig ist“.

    SWL-Stadträtin Ulrike Schneider, deren Fraktion Hauptinitiator des Bürgerbegehrens ist: „Wir haben die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens von der Stadtverwaltung prüfen lassen, die Zulässigkeit hat der städtische Jurist Jan von Lackum bestätigt.“ Danach habe der Stadtrat den Bürgerentscheid beschlossen, der damit „in unseren Augen rechtmäßig“ sei. Der Informant dieser Redaktion sei sich in dieser Frage aber „offenkundig nicht so sicher, weil er anonym bleiben möchte“, meint Schneider.

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