Denkmalgerechte Sanierung in der Innenstadt versus Beseitigung eines so genannten Schandflecks und Belebung der Keßlergasse – das sind die Pole, zwischen denen sich Teile des Bauausschusses auf der einen sowie die Stadtverwaltung und das Landesamt für Denkmalpflege auf der anderen Seite bewegen. Der Streit geht in eine neue Runde, wenn über den Bauantrag des Hausbesitzers entschieden wird.
Der Vorgang ist bemerkenswert. Ende April beschloss der Bauausschuss entgegen der Warnung von Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU) und Ordnungsreferent Jan von Lackum, die Vorschläge des Architekten des Bauherrn denen des Landesamtes für Denkmalpflege vorzuziehen. Es war, wie es damals CSU-Stadtrat Rüdiger Köhler formulierte, "eine politische Entscheidung angesichts der großen Probleme mit Leerständen in der Innenstadt.
Politisch, aber auch rechtswidrig, wie von Lackum in der jüngsten Bauausschusssitzung erneut betonte. Zwischenzeitlich ist zwar ein Bauantrag des Hauseigentümers auf der Basis der Pläne seines Architekten eingegangen. Damals gab es den aber nicht. Dass der Bauausschuss signalisierte, die Umbau-Pläne des Besitzers genehmigen zu wollen, wäre nicht das Problem. Der Punkt war, dass in dem gefällten Beschluss die Verwaltung angewiesen werden sollte, in jedem Fall eine Genehmigung zu erteilen.

Schweinfurter Bauausschuss behält sich die Genehmigung des Bauantrags vor
Das aber wäre nicht möglich, betonte von Lackum, denn bei der Genehmigung eines Bauantrags ist die Verwaltung an das Baugesetz gebunden. Außerdem muss das Landesamt einverstanden sein. Wenn nicht, ist eine Genehmigung nicht möglich. Durch die Umsetzung der Pläne ginge aus städtischer Sicht auch die Denkmaleigenschaft verloren, was nicht rechtens ist.
"Wir brauchen eine pragmatische Lösung."
Grünen-Fraktionssprecher Holger Laschka.
Der Bauausschuss trieb den Konflikt mit der Verwaltung nicht auf die Spitze, so dass der rechtswidrige Beschluss aus dem April nicht der Regierung von Unterfranken zur Prüfung vorgelegt werden muss. Er wurde aufgehoben, aber mit einer von Rüdiger Köhler formulierten Bedingung: Die Verwaltung soll den Bauantrag prüfen, im Zweifel negativ bescheiden, aber in jedem Fall dem Bauausschuss zur Genehmigung vorlegen, damit hier entschieden wird.

Einen positiven Impuls für die Entwicklung der Innenstadt ermöglichen
"Es soll ein Objekt mit Strahlkraft für die Innenstadt sein und nicht die Verwahrlosung zementieren", betonte Köhler. Unterstützt wurde er von Grünen-Fraktionssprecher Holger Laschka, der betonte, für ihn sei am wichtigsten, "dass wir diesen Schandfleck beseitigen." Die Gefahr sei, dass ein möglicher Abriss des nicht unter Denkmalschutz stehenden Hauses Nummer 7 erfolgt und dadurch das Haus Nummer 5 noch mehr gefährdet wird. "Wir brauchen eine pragmatische Lösung", so Laschka, "und nicht Sturheit von Investor wie Denkmalpflege."
In der Sitzungsvorlage steht ein wichtiger Satz der Bauverwaltung: Der Bauausschuss sei im April zwar von der Überlegung geleitet gewesen, dass "der Zustand der Gebäude Keßlergasse 5 und 7 nachteilige Auswirkungen auf die Keßlergasse und das Ziel der Belebung der Innenstadt hätten." Das "mag zwar zutreffen, hätte aber nicht dazu führen dürfen, dass die Zerstörung eines Baudenkmals in Kauf genommen wird."
"Der desolate Zustand geht alleine auf den Eigentümer zurück, der es vernachlässigt."
Ulrike Schneider (Zukunft./ödp)
Ulrike Schneider (Zukunft./ödp) unterstützte die Verwaltung. "Der desolate Zustand geht alleine auf den Eigentümer zurück, der es vernachlässigt", betonte sie. Sie warnte, dass ein Nachgeben nun dazu führen wird, dass der Eigentümer das gleiche Verhalten bei den Bürgerhäusern am Georg-Wichtermann-Platz, die ihm und einem weiteren Investor gehören, ebenso an den Tag legt, um die gewünschte Abrissgenehmigung dieser Denkmäler zu bekommen. "Eigentum verpflichtet", so Schneider. Adi Schön (Freie Wähler) war eher auf Seiten des Investors und forderte vor allem eine "städteplanerische Initiative", welche Gebäude man in der Innenstadt für schützenswert halte.
Eigentümer will historische Stuckdecke und Türrahmen erhalten
Der Streit zwischen Denkmalpflege und Eigentümer dreht sich darum, wie viel abgerissen werden darf und was erhalten werden muss. Für die Denkmalpflege hat das aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammende Haus Keßlergasse 5 "eine besondere stadtgeschichtliche Bedeutung."

Man würde den Abriss und Neubau von Haus Nummer 7 erlauben sowie dort die Erschließung für Haus Nummer 5. Für entsprechende Deckenhöhen des Geschäftes im Erdgeschoss über beide Grundstücke soll der Boden tiefer gelegt werden. Im Haus Nummer 5 wäre im hinteren Bereich und beim Dach ein Teilabbruch und Neuaufbau möglich. Beim Umbau der Wohnungen im ersten Obergeschoss müssten Stuckdecke und Türrahmen erhalten bleiben. "Nichts belegt Unzumutbares", so die Denkmalpflege.
Das Architekturbüro des Eigentümers schlägt ebenfalls Abriss und Neubau der Nummer 7 vor sowie eine stärkere Neugestaltung der Nummer 5. Die Stuckdecke soll erhalten und durch einen Kubus von der Geschäftsebene aus sichtbar bleiben. Die Eingriffe vor allem in Haus Nummer 5 sind aber größer.