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WASSERLOSEN: Bauschutt-Container Lösung im Deponie-Dilemma?

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Bauschutt-Container Lösung im Deponie-Dilemma?

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    (ar) Nur noch bis Ende Juni 2009 kann die Gemeinde auf ihrer Deponie in Wülfershausen Bauschutt aus den acht Ortschaften aufnehmen. Hohe gesetzliche Anforderungen, vor allem zur Überwachung des Grundwassers, machen eine Weiterführung so gut wie unmöglich. Doch wohin sollen die Bürger dann ihren Bauschutt liefern?

    Bürgermeister Günther Jakob machte den Gemeinderat auf dieses Problem aufmerksam, über das sich jeder Gedanken machen solle. Auf Anfrage bei drei möglichen privaten Abnehmern kam bisher nur eine Antwort eines Schotterwerkes, das jedoch nur Erdaushub annehmen kann und das zu einem Kubikmeterpreis von 6,45 Euro.

    Jakob hatte bereits in der Allianz Oberes Werntal auf folgendes Problem hingewiesen: Im Rahmen des Flächenmanagements soll versucht werden, Leute zu finden, die verödete Anwesen in den Altorten sanieren. Die vorschriftsmäßige Entsorgung des Bauschutts werde sich jedoch durch die gesetzlichen Auflagen so stark verteuern, dass so mancher Sanierungswillige davon abgeschreckt werden könnte.

    Außerdem sei zu befürchten, dass das illegale Entsorgen vor allem kleinerer Bauschuttmengen in der freien Natur wieder zunehmen könnte, da die Fahrstrecke bis zu einer geeigneten Deponie sehr weit werde. Mögliche Alternativen: das Aufstellen von Bauschutt-Containern oder die Ausweisung neuer Lagerplätze.

    Etwas positiver sieht es laut Jakob mit der Ablagerung von Erdaushub aus. Bei Untersuchungen der früheren Hausmülldeponien durch das Wasserwirtschaftsamt sowie durch das Landratsamt seien keine Belastungen oder Altlasten festgestellt worden. Auf der ehemaligen Deponie in Schwemmelsbach könne unbelasteter Erdaushub aufgebracht werden. Einstimmig sprach sich der Rat dafür aus, einen Rekultivierungsplan für diese Deponie erstellen zu lassen.

    Ein neuer Mietvertrag zwischen Gemeinde und dem Musik- und Gesangverein (MGV) Brebersdorf für die dortige alte Schule steht kurz vor der Unterschrift. Der Vertrag für die nächsten zehn Jahre war notwendig geworden, weil der MGV weitere Räume nutzen möchte. Zukünftig soll gelten, dass die Überlassung der Räume durch die Gemeinde „zweckgebunden für Veranstaltungen des MGV“ erfolgen soll und dass der Gemeinde der Zutritt zu den Räumen offen bleibt.

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