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Würzburg/Schweinfurt: Bistum reagiert erstmals auf St. Josef-Aus: Warum auch der Bischof das Krankenhaus in Schweinfurt nicht retten kann

Würzburg/Schweinfurt

Bistum reagiert erstmals auf St. Josef-Aus: Warum auch der Bischof das Krankenhaus in Schweinfurt nicht retten kann

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    Der Protest gegen die Schließung des Krankenhauses St. Josef in Schweinfurt hält an.
    Der Protest gegen die Schließung des Krankenhauses St. Josef in Schweinfurt hält an. Foto: Susanne Wiedemann

    Erstmals hat das Bistum Würzburg zur angekündigten Schließung des Krankenhauses St. Josef in Schweinfurt Stellung bezogen. Ende Juli hatte die Kongregation der Schwestern des Erlösers, Trägerin des Krankenhauses, angekündigt, St. Josef werde Ende des Jahres 2024 den Betrieb einstellen. Die Nachricht hat die Region geschockt, seither gibt es eine anhaltende öffentliche Diskussion mit Schuldzuweisungen, Lösungsvorschlägen und Rettungsforderungen.

    Immer wieder taucht dabei auch die Ansicht auf, das Bistum Würzburg oder gar der Bischof selbst müssten die Klinik retten oder zumindest finanzielle Verantwortung übernehmen. Der Autor eines Leserbriefs etwa macht die Forderung an der Tatsache fest, dass die Erlöserschwestern im Jahr 1931 auf Bitte des damaligen Bischofs Matthias Ehrenfried die Trägerschaft der neu gegründeten Klinik übernahmen: "Das Bistum Würzburg sollte somit mit in die Verantwortung genommen werden, um eine Lösung für die weitere Existenz und den funktionalen Betrieb des Krankenhauses St. Josef zu gewährleisten."

    Jede öffentliche juristische Person des Kirchenrechts verwaltet ihr Vermögen unabhängig

    Warum dies im Kirchenrecht nicht vorgesehen ist, erklärt der Kirchenrechtler Prof. Martin Rehak von der Ludwig-Maximilians-Universität München auf Anfrage. Die Erlöserschwestern seien ein Orden päpstlichen Rechts, weshalb die Weisungs- und Eingriffsbefugnisse des Bischofs sehr begrenzt seien und sich zudem auf eine Art Richtlinienkompetenz in Fragen der Seelsorge beschränkten.

    Resignation: Nach jetzigem Stand der Dinge ist Ende des Jahres Schluss mit dem Josefskrankenhaus in Schweinfurt.
    Resignation: Nach jetzigem Stand der Dinge ist Ende des Jahres Schluss mit dem Josefskrankenhaus in Schweinfurt. Foto: Susanne Wiedemann

    Wie jede öffentliche juristische Person des Kirchenrechts sei auch der Orden Träger seines eigenen Vermögens, das er unabhängig von anderen kirchlichen Einrichtungen verwalte und veräußere. "Eine Solidarität der verschiedenen Vermögensträger auf den unterschiedlichen Ebenen der Kirchenverfassung ist absolut wünschenswert, aber rechtlich höchstens ansatzweise geregelt. Eine Rechtspflicht des Bischofs, den Schwestern zu helfen, ist daher aus meiner Sicht nicht gegeben", so Rehak.

    Generalvikar: Transformationsprozess im Falle St. Josef nicht gelungen

    Für das Bistum nahm auch Generalvikar Jürgen Vorndran auf Anfrage Stellung. An vielen Orten in Unterfranken hätten Ordensfrauen bis weit ins 20. Jahrhundert die medizinische Erstversorgung der Bevölkerung sichergestellt und dabei Großartiges geleistet. "Aufgrund des sinkenden Ordensnachwuchses müssen die Erlöserschwestern sich immer mehr von ihren traditionellen Aufgaben zurückziehen."

    An vielen Orten in Unterfranken sei dieser Transformationsprozess in Absprache mit den staatlichen und kommunalen Trägern in guter Weise bewältigt worden, so Vorndran: "Ich bedauere zutiefst, dass dies im Blick auf das Josefskrankenhaus in Schweinfurt nicht gelungen ist."

    Das Bistum Würzburg habe durch seine Caritas dem Träger des Krankenhauses St. Josef angeboten, bei der Übernahme von Mitarbeitenden aus den unterschiedlichen Arbeitsfeldern zu unterstützen. "Grundsätzlich sieht das Bistum Würzburg den Staat in der Pflicht, tragfähige Zukunftsperspektiven für das Krankenhauswesen zu entwickeln", schließt Vorndran. Die im Juli veröffentlichte Zukunftsstrategie des Bistums "sieht keinen Spielraum für den Eintritt des Bistums Würzburg in die medizinische Grundversorgung in Schweinfurt".

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